Selbstständig mit einem eigenen Lohnbüro – 5 Fragen und Antworten
Die Möglichkeit, im Zuge der Digitalen Revolution Prozesse auszulagern und Probleme räumlich getrennt vom Ort ihrer Entstehung zu lösen, hat viele neue, gut funktionierende Geschäftsmodelle hervorgebracht, vom Sekretariatsservice bis zum Online-Gesundheitscheck. Doch nicht jede Geschäftsidee ist für alle geeignet; dass das Geschäftsmodell zu den Fähigkeiten und Vorstellungen des Gründers passt, ist von elementarer Wichtigkeit für […]
1. Warum sollte ich ein Lohnbüro eröffnen?
Die heutige Technik macht es möglich, sich ohne eine spezielle Ausbildung mit einem Lohnbüro selbstständig zu machen. Die Einstiegsbarrieren sind gering. Mehr als einen Raum mit einem Rechner und einem Drucker ist für die Realisierung dieser Idee nicht erforderlich. Die Software, die man braucht, muss nicht erst entwickelt werden, sondern steht zur Verfügung. Dank Sage Business Cloud Lohnabrechnung ist es möglich, ganz ohne Vorkenntnisse und Lohnbüro-Erfahrung viele Mandanten in kurzer Zeit abzurechnen. Denn anders als die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers, Anwalts oder Steuerberaters ist die Lohnabrechnung nicht gesetzlich geschützt oder an eine bestimmte Ausbildung gebunden. Für ein Unternehmen die Abrechnung der Mitarbeiterlöhne zu übernehmen, ist eine Dienstleistung, die jedermann anbieten darf.2. Was braucht man dazu?
Neben einem Rechner und einem Drucker braucht man natürlich noch einen Internetanschluss, außerdem einen Scanner. Da der Betreiber eines Lohnbüros tagaus, tagein mit personenbezogenen Daten umgeht, brauch man, wenn man ein solches Büro eröffnen möchte, einen abschließbaren Schrank. Auch eine gewisse Büroaffinität ist sicherlich Voraussetzung. Es ist keine besondere Ausbildung erforderlich, allerdings sollten einem Zahlen und Buchhaltung Spaß machen. Fachinformationen findet man auf www.lohn-info.de. Nicht notwendig, aber hilfreich ist der Gründungszuschuss, den die Arbeitsagentur gewähren kann, wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt. Bevor man richtig durchstarten kann, muss man sich außerdem noch einen Gewerbeschein ausstellen lassen. Wer dieses Gewerbe betreiben möchte, darf seine Mandanten allerdings nicht beraten. Wer einem Mandanten zeigt, wie er durch die Art und Weise, er die Löhne abrechnet, Steuern sparen kann, wildert im Revier der Steuerberater und verstößt gegen das Steuerberatergesetz. Alles, was das Lohnbüro darf, ist Löhne abrechnen.Eine Gehaltssoftware, die sich für Sie lohnt
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