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Wann und wo Sie Ihr Kleingewerbe anmelden müssen

Wann und wo Sie Ihr Kleingewerbe anmelden müssen

Vorab: Eigentlich gibt es in Deutschland keine Rechtsform, die Kleingewerbe heißt. Trotzdem wird der Begriff häufig verwendet und hat sich als Bezeichnung für sogenannte Kleinunternehmen durchgesetzt. Das wichtigste Kennzeichen: Als Kleingewerbetreibender brauchen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen zu lassen. Beispielsweise, wenn Sie allein eine Firma gründen. Denn dann gelten Sie automatisch als Einzelunternehmer. Oder Sie schließen sich mit anderen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. In beiden Fällen starten Sie mit einer Unternehmensform, die man im Unterschied zum registrierungspflichtigen Handelsgewerbe – etwa einer GmbH – landläufig als Kleingewerbe bezeichnet.

Das Handelsgesetzbuch sagt zwar, dass jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe ist. Allerdings mit einer Einschränkung: Die Regel greift nicht, wenn „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.”

Doch auch wenn Sie mit Ihrem Kleingewerbe im Vergleich zu einem ordentlichen Kaufmann weniger Auflagen etwa bei der Buchführung erfüllen müssen, kommen Sie nicht an einer Anmeldung beim Gewerbeamt vorbei. Übrigens ein Schritt, auf den Freiberufler verzichten können. Stattdessen wenden sie sich direkt an das Finanzamt, um dort ihre neue Selbstständigkeit anzugeben. Am besten prüfen Sie vor der geplanten Existenzgründung, ob Ihre Tätigkeit in den Freelance-Bereich fällt. Wenn ja, macht dies vieles einfacher.

Am Anfang steht der Gewerbeschein

Zurück zur den Anmeldeformalitäten. Um ein Kleingewerbe anzumelden, benötigen Sie einen Gewerbeschein, den Sie entweder vom Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde erhalten. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 15 und 60 Euro. Dazu ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Handwerker tätig werden wollen, sollten Sie sich noch vor der Anmeldung erkundigen, ob Ihr Gewerbe in die Handwerksrolle bei der ansässigen Handwerkskammer eingetragen werden muss. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem alle Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke aufgeführt sind.

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Warum Sie verschiedene Nummern brauchen

Normalerweise bekommen Sie nach der Gewerbeanmeldung kurzfristig Post von Ihrem zuständigen Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Außerdem erteilt Ihnen die Behörde eine persönliche Steuernummer. Sie haben vor, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei zu verkaufen oder zu erwerben? Dann müssen Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, die durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird.

Sobald Sie einen Mitarbeiter einstellen, benötigen Sie zudem eine Betriebsnummer, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Dies gilt auch für Mini-Jobber und Auszubildende. Die Betriebsnummer brauchen Sie, um Ihren Angestellten bei der Sozialversicherung und bei der Krankenkasse anzumelden.

Automatisch Mitglied bei der IHK

Viele Kleingewerbetreibende wissen nicht, dass sie wie alle deutschen Unternehmen mit der Gewerbeanmeldung zwangsläufig Mitglied in der IHK an ihrem Firmensitz werden und entsprechende Beiträge zahlen müssen. Ausgenommen sind lediglich Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe und Handwerker. Sie werden also schon bald von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Informationsschreiben mit Details zu Ihrer Pflichtmitgliedschaft erhalten. Die Jahresgebühr unterscheidet sich je nach Region und beläuft sich zurzeit auf Beträge zwischen 30 und 75 Euro.

Hier ist Eile geboten

Schließlich sind Sie verpflichtet, sich auch bei der Berufsgenossenschaft Ihrer Branche eintragen zu lassen. Viel Zeit dürfen Sie sich damit allerdings nicht lassen. Jeder Unternehmer muss sich innerhalb einer Woche nach der Firmengründung bei der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

Noch ein Wort zum Thema Steuern

Also alles ganz einfach? Nicht ganz. Denn bei der Anmeldung eines Kleingewerbes lauern einige Fallen, die Sie möglichst umgehen sollten. Unter anderem bei der Frage nach Ihrem vermutlichen Gewinn, den Sie zu Beginn schätzen müssen. Existenzgründer sollten den zu erwartenden Ertrag vorsichtshalber eher niedriger angeben, um böse Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden.

Apropos Steuer: Sie können beim Finanzamt ein Kleingewerbe anmelden, wenn Sie im Eröffnungsjahr 17.500 Euro und im Folgejahr 50.0000 Euro Umsatz nicht übersteigen. Liegt Ihr Jahresumsatz unter 17.5000 Euro, brauchen Sie keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und andere Unternehmenssteuern zu zahlen. Auf Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb entrichten Sie gemäß § 15 EStG Einkommensteuer. Setzen Sie dagegen mehr als 17.500 Euro pro Jahr um oder verzichten Sie freiwillig auf den Status Kleinunternehmer, unterliegen Sie der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. Sobald der Jahresgewinn über 25.000 Euro liegt, ist zudem Gewerbesteuer fällig. Allerdings steht Ihnen ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich zu.