3 FAQ: Mutterschutz: Wer zahlt den Lohn?
Im deutschen Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Mutterschutz geregelt.
Hierbei geht es um die Lohnfortzahlung:
- während der letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und
- der 8 Wochen nach der Niederkunft.
Während dieser Zeit herrscht ein Arbeitsverbot. Dennoch hat die Angestellte Anspruch auf die Zahlung ihres Gehalts.
Für den Arbeitgeber entstehen dabei jedoch keine Nachteile. Denn die durch den Mutterschutz entstehenden Aufwendungen werden mithilfe eines gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens („U2“) erstattet. Dieses schreibt vor, dass alle Arbeitgeber eine Umlage für jeden Angestellten – ganz gleich, ob weiblich oder männlich – entrichten, die mit der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter variiert. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Leistungen von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet.
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