Recht, Steuern und Finanzen

5 Fehler bei der Einkommensteuererklärung und wie Sie sie vermeiden

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Für viele lohnt sich die Erstellung der Steuererklärung, denn oft kann mit einer Steuererstattung gerechnet werden. Die Höhe der Erstattung ist auch davon abhängig, ob Fehler bei der Steuererklärung gemacht wurden. felix1.de erklärt Ihnen 5 häufige Fehler bei der Einkommensteuererklärung, die Sie einfach vermeiden können.

Checkliste Steuererklärung

Damit Sie alle wichtigen Daten für Ihre Steuererklärung zur Hand haben, bieten wir für Sie eine übersichtliche Checkliste zum kostenlosen Download an.

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1. Fehler: Belege nicht ordentlich gesammelt

Mit der Steuererklärung müssen fast keine Belege eingereicht werden. Viele Ausgaben erkennt das Finanzamt auch ohne Beleg an. Das Finanzamt kann allerdings verlangen, dass Belege vorgelegt werden. Deswegen müssen Sie diese Belege griffbereit haben. Wichtig ist es, bereits über das Jahr die Belege zu sammeln und separat aufzubewahren. Nur so wird es möglich sein, dass keine Ausgaben vergessen werden. Gerade kleine Beträge werden schnell vergessen.

2. Fehler: Falsche Veranlagungsart

Ehepartner können die Einzel- oder Zusammenveranlagung wählen. Mit Abgabe der Steuererklärung entscheiden Sie selbst über die Veranlagungsart. Das Finanzamt führt also keine Günstigerprüfung durch. Fast immer ist die Zusammenveranlagung günstiger, aber es gibt auch Ausnahmen. Prüfen Sie deswegen genau, welche Veranlagungsart in Ihrem Fall die beste ist.

Bei der Entscheidung über die Veranlagungsart sollte man sich nicht verwirren lassen. Häufig wird angenommen, dass die Wahl der Lohnsteuerklasse (z.B. III/V oder IV/IV) bereits über die Wahl der Veranlagungsart in der Steuererklärung entscheide. Das ist aber falsch. Richtig ist, dass die Steuerklasse und die Veranlagungsart unabhängig voneinander gewählt werden können.

Tipp: Steueraufteilung beantragen: Bei der Zusammenveranlagung wird die gesamte Steuererstattung einem Ehepartner ausgezahlt. Es kann auch eine Steueraufteilung beantragt werden. Dann wird jedem Ehepartner sein Teil der Steuererstattung überwiesen. Damit also jeder Ehepartner seinen Anteil der Steuererstattung erhält, müssen Sie nicht die Einzelveranlagung wählen.

3. Fehler: Fahrtkosten nicht aufgezeichnet

Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte können von der Steuer abgesetzt werden. Wird immer dieselbe Arbeitsstätte aufgesucht, lässt sich noch im Nachhinein ermitteln, wie oft diese Strecke gefahren wurde. Werden allerdings unterschiedliche Arbeitsstätten aufgesucht, sieht das schon ganz anders aus. Deswegen sollten Sie Aufzeichnungen darüber führen, wann Sie wo und wie lange gewesen sind.

Bei wechselnden Arbeitsstätten können zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Diese Aufzeichnungen über dienstliche Fahrten sind wichtig, wenn Verpflegungsmehraufwendungen abgerechnet werden sollen.

4. Fehler: Kapitaleinkünfte nicht angegeben

Die meisten Kapitaleinkünfte müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Durch die Abgeltungssteuer sind diese bereits vollständig versteuert worden. Geben Sie Kapitaleinkünfte trotzdem in der Steuererklärung an, prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung über Ihren persönlichen Steuersatz günstiger ist. Ist der persönliche Steuersatz kleiner als 25 % erstattet das Finanzamt Ihnen einen Teil der Steuer.

Sollte der persönliche Steuersatz über 25 % liegen und es wurde kein Freistellungsantrag bei der Bank eingereicht, ist ebenfalls mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Kapitaleinkünfte, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben, müssen Sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angegeben. Das sind z. B. ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinserträge aus privaten Krediten.

5. Fehler: Fehlende oder falsche Angaben in der Steuererklärung

Die Steuererklärung kann kompliziert sein. Sie besteht aus mehreren Formularen, in denen die Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. Es ist allerdings nicht so einfach zu wissen, welche Angaben wo eingetragen werden müssen. Tragen Sie Ausgaben in das falsche Feld ein, kann es sein, dass diese nicht vollständig berücksichtigt werden.

Das Sicherste ist natürlich einen Steuerberater zu beauftragen, um Fehler in der Einkommensteuererklärung zu vermeiden. Der Steuerberater weist Sie auch darauf hin, welche zusätzlichen Ausgaben – z. B. Pauschalen – geltend gemacht werden können.

Über den Autor und felix1.de:
Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstand bei felix1.de. Als ehemaliger Softwareentwickler verbindet er Steuerrecht, IT und Projektmanagement. Er ist erst zufrieden, wenn komplizierte Dinge so sehr vereinfacht wurden, dass sie jeder versteht.

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Andreas Reichert (Steuerberater und Vorstand bei felix1.de)