Mitarbeiter bezahlen

Darum zum Jahreswechsel über den Wechsel der Lohnabrechnung nachdenken

Frau lächelt

Haben Sie für 2017 auch schon etliche gute Vorsätze gefasst? Zum Beispiel wieder mehr Zeit zu haben für die wichtigen Dinge? Sich weniger rumzuärgern über Aufgaben und Herausforderungen, die Ihnen Zeit stehlen? Wenn Sie im Bereich Lohnbuchhaltung arbeiten, macht es Ihnen der Gesetzgeber leider wieder schwer, die Nerven zu behalten. Viele gesetzliche Änderungen und Neuregelungen müssen beachtet werden. Vielleicht nehmen Sie daher Ihre vorhandene Lohnabrechnung einmal unter die Lupe: Wie fit ist diese für die anstehenden Neuerungen?

Gesetzliche Änderungen im Lohn:

Zum Beispiel wurde aktuell der Mindestlohn von bisher 8,50 Euro um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro pro Stunde erhöht. Der neue Tarif tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und gilt branchenweit für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind natürlich wieder die Regel: Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten sowie Azubis, Ehrenamtliche und Menschen, die ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten Dauer durchlaufen, sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Viel Neues beim Thema Versicherungen

Ebenso steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das Gleiche gilt möglicherweise für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Hier müssen Ihre Mitarbeiter unter Umständen einkommensabhängig mit Mehr-Belastungen rechnen. Ausgenommen sind Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei gestellt sind, hier gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag diesen gesetzlichen Durchschnittswert übersteigt, müssen ihre Mitglieder ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Kasse zu wechseln. Das sollten Sie im Interesse Ihrer Beschäftigten ebenfalls tun.

Und es geht noch weiter. Um zu prüfen, ob ein Mitarbeiter versicherungspflichtig ist oder nicht, müssen die aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenzen ermittelt werden. Dazu ein Regelsatz:

  • Mitarbeiter sind ab dem 1.1.2017 von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, wenn ihr reguläres Jahresentgelt in 2016 das Limit von 56.250 Euro übertroffen hat und auch 2017 den höher veranschlagten Grenzbetrag von voraussichtlich 57.600 Euro p.a. übersteigen wird.
  • Liegt das Gehalt wieder im Rahmen der Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden die betreffenden Mitarbeiter automatisch wieder versicherungspflichtig.
  • Ausnahmen von der Regel sind Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten.

Außerdem muss die Buchhaltung beim Berechnen des steuer- und beitragspflichtigen Mitarbeiter-Entgelts berücksichtigen, dass ab dem 1. Januar 2017 neue Verpflegungssätze gelten. Penibel zu sein ist hier Pflicht. Denn schon kleine Fehler können gravierende Folgen nach sich ziehen.

Schon diese knappe Auflistung zeigt, wie viel sich zum neuen Jahr ändert. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, vielleicht sogar ohne den Lohnexperten im Haus, verlieren da schnell die Übersicht.

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Wenn Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst erledigen und Ihnen die Neuregelungen zum neuen Jahr bereits Kopfzerbrechen bereiten, dann ist es an der Zeit, die bestehende Lohnabrechnung auf den Prüfstand zu stellen. Auch wenn Sie momentan Unterstützung durch einen Dienstleister erhalten, kann es gerade zum Jahreswechsel sinnvoll sein, über Alternativen nachzudenken. Beispielsweise, wenn Sie ohnehin die monatliche Abrechnungsvorbereitung dem Dienstleister zuarbeiten, wenn Sie Kosten senken wollen und wenn Sie wieder die volle Kontrolle über Löhne und Gehälter sowie jederzeit Zugriff auf die eigenen Abrechnungsdaten haben wollen.

Schon einfache, zertifizierte Abrechnungsprogramme helfen durch integrierte Assistenz-Tools den Anwendern bei der Dateneingabe, so dass Änderungen direkt übernommen und sofort korrekt angewendet werden. Ebenso erledigen die cleveren Helfer zahlreiche Routineaufgaben, wie etwa wiederkehrende Buchungen, automatische Meldungen von Beitragsnachweisen und Lohnsteueranmeldungen, uvm. Updates, Sicherungen und die Pflege. Alle gesetzlichen Änderungen sind automatisch aktuell hinterlegt.

Dabei behalten Sie jederzeit den Zugriff und die volle Kontrolle über Löhne, Gehälter und andere wichtige Unternehmensdaten. Wenn Sie es wünschen, stehen diese dank Cloud-Technologie auch autorisierten Nutzern jederzeit und überall zur Verfügung, zum Beispiel Ihrem Steuerberater. Und zwar sicher geschützt. Natürlich lässt sich solch eine zeitgemäße Online-Software ganz einfach auch mobil einsetzen.

Lohnwegweiser 2017

Alle gesetzlichen Änderungen für 2017 finden Sie in unserem Lohnwegweiser!