Recht, Steuern und Finanzen

Digitale Transformation: Ist Ihre Buchhaltung fit für 2017?

Mann arbeitet am Schreibtisch

Alle Jahre wieder stellen sich viele Unternehmer die Frage: Passt unsere Software eigentlich noch zu mir und der Firma? Schafft sie es noch, alle wichtigen Dinge schnell und zuverlässig umzusetzen? Kann Ihre Buchhaltungssoftware mit den Anforderungen des digitalen Zeitalters Schritt halten?

Jetzt, kurz vor dem Jahreswechsel, ergibt sich beinah zwangsläufig eine gute Gelegenheit, um die Leistungsfähigkeit der bisher verwendeten Software-Lösung auf den Prüfstand zu stellen. Mit den anstehenden Neuerungen in 2017 kommt einiges in der Buchhaltung auf Sie zu:

  • Die letzte Übergangsfrist der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern (kurz: GoBD) endet am 01.01.2017. Das heißt, wenn Sie jetzt keine gesetzeskonforme Aufbereitung Ihrer Buchhaltung vorlegen können, geht Ihnen viel Geld verloren. Denn im Falle von Nichtkonformität werden steuerrelevante Beträge lediglich geschätzt.
  • Ebenfalls zum Jahresende 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen laut „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ab. Das heißt, ab 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden , die Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Vorhandene digitale Kassen müssen spätestens bis Jahresende auf den geforderten technischen Stand aktualisiert werden.
  • Für die Einkommensteuererklärung bleibt hingegen etwas mehr Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich um zwei Monate. Das heißt: Statt wie bisher zum 31. Mai des Folgejahrs bleibt nun Zeit bis zum 31. Juli. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, brauchen die Unterlagen nun erst nach 14 Monaten anstelle von bislang 12 Monaten eingereicht zu werden.
  • Der Verspätungszuschlag nach Fristablauf erhöht sich auf 0,25 Prozent der Steuerschuld je Monat – mindestens auf 10 Euro und höchstens auf 25.000 Euro.
  • Belege wie beispielsweise Spendenquittungen müssen nur noch auf Anforderung an das Finanzamt weitergegeben werden.
  • Das Einkommensteuerverfahren läuft künftig vollkommen automatisch ab. Dazu wird das ELSTER-Portal aufgerüstet, damit Belege genau wie Anträge und Einsprüche gegen den Steuerbescheid elektronisch versendet werden können. Ebenso erfolgt die Übertragung von Steuerbescheiden – das Einverständnis des betreffenden Steuerzahlers vorausgesetzt – dann auch digital.
  • Und: Steuerprüfungen sollen sich in Zukunft an Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit orientieren. Im Bereich der Einkommensteuer werden sich Einzelfallprüfungen auf risikoreiche Sachverhalte beschränken – so die Absicht der Finanzbehörden.
  • Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von bisher 8,50 Euro um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Kranken – und Pflegeversicherung werden erhöht. Auch bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen gilt es einiges zu beachten.
  • Neu berechnet wurden zudem die Jahresarbeitsentgeltgrenzen, was sich auf die Versicherungspflicht auswirkt. Stolperfallen lauern auch bei der Berechnung des steuer- und beitragspflichtigen Entgelts der Mitarbeiter auf Basis der neuen Verpflegungsätze. Wer nicht aufpasst, kann hier schwerwiegende Fehler machen.
  • Und schließlich gibt es auch beim Meldeverfahren an Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungs-Träger Neuigkeiten: Nämlich die Umstellung auf die digitale Weitergabe der Lohnentgeltdaten.

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Was Sie für 2017 beachten müssen

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Jahresabschluss

Wer arbeitet wie und wo?

Sie sehen, es gibt ab Januar viel zu tun – deshalb muss die Buchhaltungs-Software unbedingt fit sein für die neuen Herausforderungen. Aber nicht nur das. Die Neuerwerbung sollte vor allem auch exakt auf die Bedürfnisse, die Arbeitsweise und der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sein. Denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Profi mit der Software arbeitet oder jemand, der für diesen Job relativ wenig Kompetenz und Erfahrung mitbringt.

In unserem E-Book mit interessanten Erkenntnissen aus der Buchhalter-Typologie finden Sie einen Überblick über die differenzierten Aufgaben, die im Alltagsbetrieb eines Unternehmens anfallen. Logischerweise hängen Umfang und Schwierigkeitsgrad der Anforderungen eng mit der Art und Größe des Unternehmens zusammen. So beschäftigen sich in Startups, Scaleups und Kleinunternehmen mit der Buchhaltung eher Menschen, die über keine große Expertise verfügen. Das vorhandene Know-how muss reichen, um mit den einfachen Abläufen fertig zu werden und dem Papierkram zurechtzukommen. In Unternehmen mit komplexer Aufgabenstellung sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Hier sind echte Finanzmanager im Einsatz, die sich in der Materie bestens auskennen.

Wählen Sie eine Lösung, die passt.

Es liegt auf der Hand, dass bei solch unterschiedlichen Anwendergruppen eine einheitliche Software nicht die Lösung sein kann. Vielmehr ist es entscheidend, genau das richtige Programm zu wählen – maßgeschneidert für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen.

Mit einer professionellen Sage-Lösung, die speziell Ihren Wünschen und Erwartungen entspricht, befinden Sie sich in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn alle Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten, werden von der Software nach Eingabe automatisch berücksichtigt. Das heißt: Sie können sofort loslegen. Alles andere erledigt Ihr Sage-Programm. Übrigens bei jedem Buchhalter gleich gut, gleich zuverlässig und gleich schnell.