Recht, Steuern und Finanzen

Etsy, DaWanda & Co. – Absatzmärkte für Hobby-Handwerker

Worker preparing component in precision casting factory

Kreativität ist eine wundervolle Sache. Ist man dann auch noch mit dem nötigen Talent ausgestattet, können schöne und einzigartige Dinge entstehen. Diese werden oftmals auch von andern Menschen wahrgenommen – die selbstgenähte Handtasche oder das in Eigenregie geschaffene Bücherregal können durchaus den Neid von Freunden und Familie hervorrufen. Was also sollte dagegensprechen, seine Erzeugnisse zum Verkauf anzubieten? Etsy und DaWanda sind wohl die größten Plattformen, die Kreativen und Hobby-Heimwerkern zu genau diesem Zweck Online-Verkaufsplätze anbieten. Einem eigenen Shop steht also eigentlich nichts mehr im Wege – wären nicht auch hier rechtliche Regelungen und Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Hier daher die wichtigsten Fragen in einem kleinen Überblick.

Gewerblich, Privat, Künstler?

Die erste und wohl auch wichtigste Frage, die sich potenzielle Verkäufer stellen müssen, lautet „Gewerbe oder Privat“? Der Gesetzgeber definiert Sie als gewerblich tätig und damit als Unternehmer, wenn Sie Ihre Waren planmäßig gegen Geld anbieten – der Verkaufsgegenstand muss zum Zweck des Verkaufes hergestellt worden sein. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang Sie Verkäufe tätigen oder ob Sie damit Gewinne erzielen. Privatverkäufer (der korrekte rechtliche Begriff lautet Verbraucher) sind Sie, wenn Sie haushaltsübliche Mengen von gebrauchten Gegenständen verkaufen – beispielsweise den alten Wandschrank aus dem Keller. Für die meisten Verkäufer, die ihre selbst hergestellten Waren verkaufen wollen, dürfte allerdings eine Einstufung als Unternehmen zutreffen.

Als Unternehmer müssen Sie sich bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden. Als Beginn eines Gewerbes werden Handlungen angesehen, die eine Außenwirkung erzielen, zum Beispiel der Kauf von Materialien oder Werkzeugen. Jetzt sind Sie dazu verpflichtet, Ihre gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Die Gewerbeanmeldung wird dann automatisch auch an das Finanzamt weitergeleitet sowie an die zuständigen Berufsgenossenschaften und die IHK (bei beiden besteht Pflichtmitgliedschaft!). Nachlässigkeiten werden hier bestraft: Eine fehlende Gewerbeanzeige wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet.

Ausnahmen bei der Gewerbeanmeldung gelten für Künstler. Diese werden als Freiberufler und somit nicht gewerbetreibend eingestuft. Als Künstler können Sie Mitglied der Künstlersozialkasse werden – diese stuft neben den klassischen Bereichen wie Malerei oder Komposition auch die meisten freiberuflichen Designer und Kunsthandwerker als Künstler ein. Dies ist jedoch für eine mögliche Gewerbeanmeldung nicht entscheidend: Hier bestimmt das Finanzamt mit einer eigenen Einstufung. Gerade bei der Herstellung von Gebrauchsgegenständen und im Kunsthandwerk neigt man hier eher zu einer Einschätzung als Gewerbetreibende – mit allen rechtlichen Pflichten die sich hieraus ergeben.

Rechnung

Wer dabei ist, sich in der Selbstständigkeit einzurichten, braucht die richtigen Dokumentvorlagen. Essenziell: eine gute Rechnungsvorlage.

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Kostenlose Vorlage - Rechnung

Wie schreibe ich eine Rechnung?

Haben Sie einen Shop eröffnet und die ersten Verkäufe getätigt, stellt sich nun die Frage der Rechnungen. Muss eine Rechnung an den Kunden überhaupt ausgestellt werden, und wenn ja, was sollte sie beinhalten?

Rechtliche gesehen besteht eine Pflicht zum Ausstellen einer Rechnung nur bei Leistungen zwischen Unternehmen. Einem Privatkunden müsste also keine Rechnung ausgestellt werden. Allerdings ist nicht immer ersichtlich, ob Ihr Gegenüber zu privaten oder gewerblichen Zwecken etwas kauft. Zudem gehört es schlicht zur Etikette unternehmerischen Verhaltens eine Rechnung auszustellen – die Arbeit lohnt sich also.

Beinhalten sollte eine Rechnung immer folgendes:

  • Ihre Angaben zu Namen und Geschäftsadresse
  • Vollständiger Name und Adresse des Käufers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Versanddatum
  • Menge und Bezeichnung des bestellten Produktes
  • Nettopreis eines jeden Produktes zusammen mit der hierauf anzuwendenden Umsatzsteuer (7% oder 19%)
    die Summe der Nettobeträge je Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag

Mit unserem cloudbasierte Buchhaltungstool Sage Business Cloud Buchhaltung wird es Ihnen übrigens ein Leichtes sein, diese Standards einzuhalten. Hier können Sie Sage Business Cloud Buchhaltung jetzt 30 Tage lang kostenlos testen!

Umsatzsteuer – Ja oder Nein?

Das korrekte Erstellen einer Rechnung führt direkt zu einer weiteren Frage: Was ist mit der Umsatzsteuer? Ob dieses Thema für Sie relevant ist, hängt von der Höhe des Umsatzes aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit ab. Unter folgenden Bedingungen können Sie von der Umsatzsteuer befreit werden:

  • Wenn Sie im vorangegangenen Kalenderjahr mit Ihrem Umsatz nicht über 17.500 Euro lagen
  • Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 Euro übersteigen wird

Fazit

Neben den bisher aufgeführten Punkten müssen Sie weiterhin Bestimmungen zum Verbraucherschutz beachten – besonders die Punkte Widerrufsrecht, Warnhinweise, Gewährleistungsrechte und Haftung sollten vertieft behandelt werden, um Missverständnissen mit Kunden vorzubeugen. Die graue Theorie klingt hier wie so oft zwar abschreckend, kann aber mit etwas Geduld gemeistert werden. Dem Erfolg mit einem eigenen Shop bei einem Online-Verkaufsportal steht so rechtlich gesehen nichts mehr im Wege.