EÜR oder doppelte Buchführung – das ist hier die Frage
Die Antwort auf unsere Frage lautet: Es kommt darauf an. Wenn beispielsweise Ihr Unternehmen oder Sie persönlich als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind, muss der Gewinn über eine Bilanz ermittelt werden. Ebenso werden Sie bilanzpflichtig, sobald Ihr Gewinn per annum die Grenze von 60.000 Euro übersteigt oder Ihr Netto-Jahresumsatz über 600.000 Euro liegt. Das bedeutet: Sie kommen um eine doppelte Buchführung, die sogenannten Soll-an-Haben-Buchungen, nicht herum. Ihre Gewinnermittlung erfolgt für Sie über eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und eine Bilanz.
Was das Kürzel EÜR bedeutet
Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbständige, die diese Grenzen nicht überschreiten, haben es da wesentlich leichter. Statt der Erfassung von Buchungen nach dem Schema „Soll an Haben“ genügt hier die im Gegensatz dazu vereinfachte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Neben dieser vereinfachten Erfassung von Buchungen stellt sich auch die Gewinnermittlung wesentlich unkomplizierter dar: Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Schema „Einnahmen abzüglich Ausgaben = Gewinn“. Daher auch die Abkürzung: EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Prinzip dieser Berechnungsart ist denkbar simpel. Jeweils am Jahresende werden die Betriebseinnahmen aus den vergangenen 12 Monaten den entsprechenden Betriebsausgaben gegenübergestellt. Eine positive Differenz beziffert Ihren Gewinn – bewegt sich der Betrag dagegen im Minusbereich, haben Sie das Geschäftsjahr mit Verlust abgeschlossen. In der Konsequenz erfolgt die Besteuerung von Selbständigen also in der Regel aufgrund eigener Angaben.
Das ganze Jahr über sammeln
Natürlich erledigt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht von selbst; Sie müssen schon ein wenig Arbeit investieren, indem Sie penibel jeden Kontoauszug und sämtliche Belege über betrieblich veranlasste Einnahmen und Ausgaben im Jahr sammeln. Maßgebend dabei ist stets der Zeitpunkt, zu dem die Gelder eingegangen bzw. abgeflossen sind. Das Gute an dieser Methode: Die Unterlagen bleiben in Ihrem Büro, sofern keine Betriebsprüfung stattfindet.
Der Papierkram hält sich dabei in Grenzen, denn bestimmte Vorschriften über die Art und Weise der laufenden Aufzeichnungen gibt es nicht. Da der Fiskus jedoch inzwischen auch im digitalen Zeitalter angekommen ist und eine neue Verordnung für die Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form erlassen hat, sollten Sie die betreffenden Daten zur Gewinnermittlung separat auf einem Datenträger speichern. Das versetzt Sie in die Lage, dem zuständigen Finanzamt jederzeit auf Verlangen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen.
Online ist alles schnell erledigt
Wie geht es nun weiter? Am besten Schritt für Schritt. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung ans Finanzamt vorbereiten, füllen Sie das EÜR-Formular gleich mit aus. Den aktuellen Vordruck mit allen erforderlichen Anlagen samt Anleitung und Hilfen bekommen Sie im Internet über das amtliche Steuerportal www.elster.de. Die Online-Version können Sie gleich am PC ausfüllen, abspeichern, ausdrucken und an die Finanzbehörde weiterleiten. Dazu ein Tipp aus der Praxis: Stellen Sie Ihre Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung gleich passend zur Gliederung im EÜR-Formular zusammen. Damit sparen Sie viel Zeit und Aufwand beim Übertragen der Daten.
Gut zu wissen: Solange Ihre Betriebseinnahmen die Marke von 17.500 Euro pro Jahr nicht überschreiten, können Sie die EÜR-Vorgabe ignorieren. Denn in diesem Fall haben Sie freie Hand bei der Gestaltung Ihrer Gewinnermittlung.
Buchführung verstehen
Die ersten erhaltenen Schriften der Menschheit dienten der Buchführung und der Steuererhebung. Denn schon seitjeher müssen Kaufleute, Bauern und später das Bürgertum auf ihre Gewinne und Einkünfte Steuern entrichten.
Wichtige Post vom Finanzamt
Doch spätestens dann, wenn Sie mit Umsatz und Gewinn die gesetzten Grenzen übertreten, wird die Sache deutlich komplizierter. Es dauert nämlich nicht lange, bis Sie Post vom Finanzamt erhalten und ab Beginn des Folgejahres zur Buchführung aufgefordert werden.
Grundsätzlich birgt das Bilanzieren durchaus Vorteile. Anders als bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erhalten Sie hier eine umfassende Darstellung der betrieblichen Vermögenssituation und verfügen damit über ein effizientes Instrument, um Ihren Betrieb marktgerecht zu steuern. Gleichzeitig können Sie schnell reagieren, sollten sich die innerbetrieblichen Kosten nicht nach Wunsch entwickeln. Außerdem hilft eine Bilanz bei Kreditverhandlungen mit der Bank sowie bei der Risikoeinstufung zur Zinsermittlung.
Professionelle Hilfe beim Wechsel zwischen den Buchhaltungssystemen
Damit der Wechsel von EÜR zu doppelter Buchführung klappt, holen Sie sich am besten professionelle Unterstützung ins Haus. Denn die Regeln der doppelten Buchführung erfordern ein umfangreiches Know-how, das häufig nicht so ohne weiteres im Unternehmen vorhanden ist.
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Zu den Bausteinen in der Auftragsbearbeitung gehören die Erstellung von Angeboten und Lieferscheinen, das Schreiben von Rechnungen, die Stammdatenerfassung sowie das Mahnwesen. Die Warenwirtschaft enthält die Funktionen Lagerverwaltung, Inventur, Bestellwesen und Kassenmodul. Und die Finanzbuchhaltung ist sowohl für EÜR als auch die Bilanz ausgelegt – Sage 50 ist also immer für Sie geeignet. Darüber hinaus unterstützt das Modul eine beliebige Anzahl von Mandanten, stellt Ihnen für den Monatsabschluss einen Assistenten zur Seite und versetzt Sie mit Hilfe eines optionalen E-Bilanz-Tools in die Lage, die Abschlüsse für neu angelegte Wirtschaftsjahre elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – schnell, fehlerfrei und kostengünstig.
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