Digitale Transformation

[Gastbeitrag] Bürokratie im Handwerk: Ein Status Quo

Blagdon Cheese Farm

Bürokratie im Handwerk ist ein zweischneidiges Schwert. Ulrich Marx macht eine Besteandsaufnahme. Quelle: Sage

Bürokratie im Handwerk ist ein zweischneidiges Schwert. Ulrich Marx macht eine Bestandsaufnahme. Quelle: Sage

[Gastbeitrag von Ulrich Marx] Leser auf handwerk.com haben kürzlich zum Thema Bürokratie abgestimmt: Am meisten stört die Menge an Vorschriften, (74 Prozent), gefolgt von ständigen Änderungen und Neuerungen (15 Prozent), aber auch das Amtsdeutsch ist für zumindest 11 Prozent ein Problem. Die Klagen über überbordende Bürokratie in den Medien ist unüberhörbar. Das hat man auch in Berlin und Brüssel verstanden und hat sich des Themas angenommen. Im Bundeskabinett wurde ein Paket zum Bürokratieabbau verabschiedet, ab 1. Juli gilt die sogenannte „One in one out-Regel“, die besagt, dass für eine neue Regel eine andere verschwindet. Auch die EU-Kommission will entschlacken und künftig bei neuen Gesetzen vermehrt auf Praxistauglichkeit und Notwendigkeit achten. Immerhin sind unter Juncker schon 80 Verordnungen und Richtlinien auf Eis gelegt worden.

Auftraggeberhaftung sorgt für große Unsicherheit

Ulrich Marx Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) Quelle: ZVDH

Ulrich Marx Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) Quelle: ZVDH

Bisher sind die Entlastungen im Handwerk allerdings kaum zu spüren, auch wenn zumindest bei der Aufzeichnungspflicht nachgebessert wurde. Mussten Betriebe bisher Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit für alle Mitarbeiter (gewerbliche und kaufmännische) mit Monatslöhnen bis 2.958 Euro dokumentieren, entfällt die Pflicht für die kaufmännischen Angestellten ab 2.000 Euro – sofern der Mitarbeiter schon 12 Monate so viel Lohn erhält. Mithelfende Familienangehörige und Ehegatten sind nun sogar ganz davon befreit. Immerhin – ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Ärgernis bleibt allerdings die im Gesetz selbst festgeschriebene Auftraggeberhaftung. Ministerin Nahles hatte Anfang Juli in Aussicht gestellt, auch dieses Problem zu entschärfen: Sie wollte zusammen mit dem Finanzministerium und dem Zoll eine „Interpretationshilfe“ für die Anwendung der Haftungsvorschrift an die Hand geben. Aber allein durch eine Interpretationshilfe – wie auch immer diese aussehen mag – wird sich unserer Meinung nach keine Rechtssicherheit herstellen lassen.

Besuchen Sie unsere Landing-Page und erfahren Sie mehr zum Thema Bürokratiebelastung im Mittelstand oder spielen Sie unser Bürokratiemonster-Online-Game. Einfach hier klicken!

Bürokratie und Arbeitssicherheit – zwei Seiten einer Medaille

Andererseits kann ein Mehr an Bürokratie manchmal auch sinnvoll sein, nämlich dann, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht: gerade im Dachdeckerhandwerk ein wichtiges Thema, wenn man sich die leider immer noch hohen Raten der tödlichen Arbeitsunfälle im Dachdeckerhandwerk – 16 im letzten Jahr – und insgesamt rund 10.000 meldepflichtige Unfälle vor Augen führt. Ob ich dem Mitarbeiter jetzt wirklich den Umgang mit dem Cuttermesser als Arbeitsmittel erklären muss oder auf die Gefahren, die von einem Drucker ausgehen, hinweisen sollte – wie es die neue Betriebssicherheitsverordnung streng genommen vorschreibt – sei einmal dahingestellt. Aber ein Bewusstmachen der Gefahren kann möglicherweise Leben retten. So ist eine wichtige Pflicht die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und muss unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter durchgeführt und dokumentiert werden.

Es wird natürlich jedem einleuchten, dass das Gefährdungspotenzial auf einer Baustelle, wo Mitarbeiter in mehreren Metern Höhe mit schweren Dachziegeln hantieren, möglicherweise noch bei 38 Grad im Schatten, ein anderes ist als im voll klimatisierten Büro. Ursachen für Unfälle am Bau waren hauptsächlich Abstürze etwa von Leitern, Gerüsten oder Dächern oder der Kontrollverlust über Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge. Die BAU Berufsgenossenschaft ist überzeugt, dass Prävention – und damit auch einhergehend Aufzeichnungspflichten – hilft, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dies belegen stetig sinkende Unfallzahlen: In den letzten zehn Jahren ist immerhin ein Rückgang von gut 16 Prozent zu verzeichnen.

17 Grad im Archiv

Dass dahingegen die Arbeitsstättenverordnung, die Nahles Anfang des Jahres vorgelegt hatte, wieder vom Tisch ist, erleichtert, denn hier war man wieder übers Ziel hinausgeschossen: So sollen Arbeitgeber demnächst auch die Telearbeitsplätze ihrer Mitarbeiter zu Hause überprüfen. Blendet die Sonne? Beträgt die Beleuchtung mindestens 500 Lux? Wird der Raum mit dem Telearbeitsplatz durch den laufenden Computer nicht zu warm, ist der Schreibtisch groß genug, um vor der Tastatur des PC ein Auflegen der Handballen zu ermöglichen? In Archiven oder ein Abstellräumen, den ein Beschäftigter höchstens zwei oder dreimal im Jahr betritt, sollte eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad herrschen. Bisher galten solche Räume nicht als Arbeitsplatz, doch wäre dies durch die Verordnung geändert worden. Zum Glück blieben wir davon verschont – vorerst!

140920 300dpi groß CMYK Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk

Von Ulrich Marx

Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)