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Was ist die Instant Payment Verordnung im Amtsblatt der EU

Recht, Steuern und Finanzen

Was ist die Instant Payment Verordnung im Amtsblatt der EU

Wenn es ums Geld geht, zählt oft jede Minute. Genau das hat sich die EU zum Ziel gemacht: Mit der neuen Instant-Payment-Verordnung sollen Überweisungen in Euro künftig in Echtzeit laufen – rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche. Was das für große Banken bedeutet, ist klar. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich rechtzeitig vorbereiten. Denn: Diese Umstellung bringt nicht nur Pflichten mit sich – sondern auch echte Vorteile.

Egal ob Honorar, Erstattung nach einer Reklamation oder Zahlung für eine Lieferung – so mancher Zahlungsempfänger stellte sich in der Vergangenheit immer wieder eine Frage: Wann erscheint das Geld endlich auf dem Konto? Waren es früher sogar drei Bankarbeitstage, durfte eine Online-Überweisung zuletzt nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Doch künftig wird es noch schneller gehen. Dafür sorgt die Instant Payment Verordnung (1) – oder auch Instant Payment Regulation (IPR) – der Europäischen Union.

Was ist die Instant Payment Verordnung?

Mit der Instant Payment Verordnung 2024/886 erlebt der Zahlungsverkehr in Europa eine erhebliche Veränderung. Denn die Regelung verpflichtet alle Zahlungsdienstleister, Instant Payments – zu Deutsch: Echtzeitüberweisungen oder Sofortzahlungen – als Standard anzubieten. Daraus folgt, dass sie künftig sämtliche Geldtransfers zu jeder Zeit in Sekundenschnelle abwickeln können müssen.

Veröffentlich wurde die IPV bereits am 19. März 2024 im Amtsblatt der EU. In Kraft trat sie dann am 8. April 2024. Geändert wurden durch die neue Regelung die Verordnungen 260/2012 und 2021/1230 sowie die Richtlinien 98/26/EG und 2015/2366.

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Welche Umsetzungsfristen gelten für die IPV?

Für die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Instant Payment Verordnung hat die EU konkrete Fristen festgesetzt. Demnach müssen alle Zahlungsdienstleister im Euroraum bereits seit dem 9. Januar 2025 Echtzeitüberweisungen in Euro verpflichtend entgegennehmen können. Eine Möglichkeit Instant Payments zu versenden, müssen sie bis zum 9. Oktober 2025 zur Verfügung stellen. Außerdem gilt spätestens ab diesem Termin auch die Pflicht zur Überprüfung der Zahlungsempfänger – die sogenannte Verification of Payee (VoP).

In europäischen Ländern außerhalb der Eurozone profitieren Zahlungsdienstleister von großzügigeren Fristen für die Umsetzung. So müssen sie Echtzeitüberweisungen erst ab dem 9. Januar 2027 empfangen können. Für das Versenden von Sofortzahlungen gilt der Stichtag 9. Juli 2027.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Mit Inkrafttreten der Instant Payment Verordnung müssen Zahlungsdienstleister eine Reihe von Anforderungen erfüllen. An erster Stelle steht, dass Sofortüberweisungen rund um die Uhr sowie an allen Tagen der Woche und im Jahr möglich sein müssen. Ihren Empfänger muss die Zahlung dabei innerhalb von zehn Sekunden erreichen. Zudem dürfen die Finanzinstitute dafür keine höheren Gebühren berechnen als für herkömmliche SEPA- oder SWIFT-Überweisungen. Außerdem sind Massenzahlungen – sogenannte Bulk Files – ebenso wie grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU zu ermöglichen.

Um das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in Instant Payments zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen, kommen künftig außerdem weitere Kontrollen auf die Zahlungsdienstleister zu. Diese betreffen die Übereinstimmung von Namen und IBAN des Zahlungsempfängers. Auch der tägliche Abgleich des eigenen Kundenstamms mit den Sanktionslisten der EU gehört dazu.

Was ist die Verification of Payee?

Nach der neuen Instant Payment Verordnung ist das ausführende Finanzinstitut ab dem 09.10.2025 bei jeder Überweisung verpflichtet zu prüfen, ob die IBAN des Zahlungsempfängers zu dem angegebenen Empfängernamen passt. Bei diesem Datenabgleich handelt es sich um die sogenannte Verification of Payee (VoP) – auch IBAN-Name-Check genannt. Die VoP erfordert künftig eine enge Zusammenarbeit der europäischen Zahlungsdienstleister. Auch technische Anpassungen sind nötig, um die Empfängerüberprüfung in Echtzeit abwickeln zu können.

Für Zahlungsdienstleister ergeben sich daraus zudem einige weitere Herausforderungen. Denn obwohl die Überprüfung zunächst einfach erscheint, erweist sich der Vorgang in der Praxis durchaus komplex. So können unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen oder unvollständige Daten für Verwirrung sorgen. Auch Abkürzungen oder verschiedene Rechtsformen bei juristischen Personen erschweren den Datenabgleich. Entsprechend kommt es auf den Einsatz ausgefeilter Systeme und gut gepflegte Bestandsdaten an, um die Verpflichtung ohne zusätzliche Hindernisse bewältigen zu können.

Welche Vorteile bietet der VoP-Prozess?

Die Verification of Payee als Teil der Instant Payment Verordnung bringt den Finanzinstituten einige Vorteile. So sorgt der Datenabgleich vor der Zahlungsabwicklung dafür, fehlergeschlagene Transaktionen zu vermeiden. Auch die Gefahr von Betrugsfällen lässt sich auf diese Weise reduzieren. Gleichzeitig hilf sie den Zahlungsdienstleistern, Zeit und Ressourcen zu sparen. Denn der Aufwand für die manuelle Prüfung oder Korrekturen geht zurück.

Wichtig ist im Tagesgeschäft außerdem, dass das Vertrauen bei Kundinnen und Kunden sowie weiteren Geschäftspartnern wie Lieferanten steigt. Dafür sorgt die Transparenz im Prozessablauf. Für Zahlungsdienstleister ergibt sich daraus eine gute Gelegenheit, ihre Reputation positiv zu beeinflussen.

Was bedeutet die Instant Payment Verordnung konkret für KMU?

Die Verordnung verpflichtet alle Banken in der EU, SEPA-Echtzeitüberweisungen anzubieten – und zwar:

  • innerhalb von 10 Sekunden,
  • an 365 Tagen im Jahr,
  • ohne höhere Gebühren als bei normalen Überweisungen.

Zahlungseingänge kommen also sofort auf dem Geschäftskonto an – unabhängig davon, ob es ein Werktag ist oder Sonntagabend. Auch der Versand von Zahlungen, z. B. an Lieferanten, läuft in Echtzeit.

Betrifft das auch KMU?

Viele kleine Firmen und Selbstständige denken bei sowas zuerst: „Das betrifft doch nur die Banken.“ Aber die Praxis sieht anders aus. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Zahlungseingänge kommen schneller, was die Liquidität verbessert.
  • Rechnungen können in letzter Minute beglichen und sofort verbucht werden.
  • In vielen Fällen wird eine sofortige Lieferung oder Freischaltung möglich, sobald die Zahlung eingegangen ist.

Wer mit E-Commerce, Handwerk, Agenturleistungen oder Dienstverträgen zu tun hat, wird davon besonders profitieren.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

1. Kontostand & Zahlungsoptionen prüfen

Ist Ihr Geschäftskonto schon für Echtzeitüberweisungen freigeschaltet? Viele Banken haben das automatisch erledigt – aber eben nicht alle. Am besten direkt beim Bankberater nachfragen.

2. Buchhaltungssoftware und Tools aktualisieren

Ob Sage Software oder eine branchenspezifische ERP-Lösung: Prüfen Sie, ob Ihr System Echtzeitüberweisungen empfangen und verarbeiten kann. Gegebenenfalls sind Updates nötig – oft ist das nur ein Klick.

3. Prozesse intern anpassen

Wenn Rechnungen heute manuell geprüft und am nächsten Tag freigegeben werden, kann das künftig viel schneller gehen. Eine klare Zuordnung von Zahlungseingängen in Echtzeit kann Arbeitszeit sparen und Fehlerquellen reduzieren.

4. Kunden aktiv informieren

„Wir akzeptieren Echtzeitüberweisungen“ – diese Information auf Rechnungen, Angeboten oder in Webshops kann ein echter Pluspunkt sein. Besonders für B2B-Kunden, die schnell agieren müssen.

5. IBAN-Name-Prüfung ernst nehmen

Ab Ende 2025 wird zusätzlich geprüft, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Firmen sollten daher darauf achten, wie ihre Namen in Rechnungen, Systemen und bei der Bank hinterlegt sind. Ein Zahlendreher oder eine falsche Abkürzung kann sonst zu Problemen führen.

Was kostet das?

Das Beste daran: Instant Payments dürfen nicht mehr kosten als normale Überweisungen. Das schreibt die Verordnung ausdrücklich vor. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf das aktuelle Gebührenmodell der Bank – manche Anbieter verlangen für Echtzeit-Überweisungen heute noch Aufschläge, die bald wegfallen müssen.

Fazit: Wenig Aufwand, aber viel Potenzial

Für viele KMU ist die Umstellung auf Instant Payments kein riesiger Schritt – aber ein cleverer. Sie macht das Unternehmen schneller, flexibler und moderner. Wer frühzeitig seine Systeme prüft, spart später Zeit und Geld. Und wer es clever kommuniziert, hebt sich im Wettbewerb ab.

Am Ende geht es nicht nur darum, Vorschriften einzuhalten – sondern das Beste daraus zu machen.

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