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Kettenbrief-Aktion: Warum der Mindestlohn derzeit die Wirtschaft belastet

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Derzeit versenden zahlreiche Unternhemen Briefe an Ihre Vertragspartner. Quelle: Pixelio.de/Rainer Sturm

Derzeit versenden zahlreiche Unternehmen Briefe an ihre Vertragspartner. Quelle: Pixelio.de/Rainer Sturm

Der Mindestlohn ist auch drei Monate nach seiner Einführung noch ein heiß diskutiertes Thema mit vielen Unklarheiten. Ein Punkt, der jetzt viele Anwälte und Unternehmen beschäftigt, ist die im Gesetz beschriebene „Haftung des Auftraggebers“. Unser interner Syndicus-Anwalt Nicolas Hamers erklärt im Interview mit dem Sage Redaktionsteam, warum das Gesetz jetzt viele Kundenbeziehungen gefährdet und dringend nachgebessert werden muss.

Nico, warum hat das Mindestlohngesetz jetzt auch Auswirkungen auf Kundenbeziehungen?

Hamers: Derzeit herrscht große Angst, dass Auftraggeber für Dienstleister haften müssen, die keinen Mindestlohn zahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Strafen und Nachzahlungen auch von dessen Auftraggebern eingeholt werden können. Auch drohen Bußgelder, wenn ein Dienstleister oder dessen Subunternehmer nicht konform zum Mindestlohngesetz ihr Arbeitsentgelt zahlen. Ein Risiko, das nun viele ausräumen wollen.

Reicht da nicht eine schriftliche Bestätigung vom Dienstleister, dass dieser Mindestlohn zahlt, um dieses Risiko auszuräumen?

Hamers: Ganz so einfach ist das leider nicht. Die gesetzliche Haftung zur Nachzahlung an Angestellte des Dienstleisters lässt sich hierüber nicht ausräumen. Soweit der Dienstleister in eine Insolvenz geht, bleibt ein Auftraggeber auf diesem Schaden sitzen. Außerdem gelten die Bußgeldtatbestände auch dann, wenn ein Dienstleister in einem erheblichen Umfang eingesetzt wird, der Arbeitsentgelte nicht konform zum Mindestlohngesetz zahlt. Dies gilt auch bei Verstößen von Subunternehmern des Dienstleisters. Zwar setzt der Bußgeldtatbestand voraus, dass die Verstöße bekannt oder zumindest fahrlässig unbekannt sind. Es ist aufgrund des Wortlauts leider nicht klar, was den Gerichten und Behörden in Zukunft reicht, um zu belegen, dass keine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis vorlag, wenn ein Vertragspartner gegen das Gesetz verstößt.

Lesen Sie hier mehr über größten Hürden für Arbeitgeber bei der Umsetzung des Mindestlohns.

Aber wenn das Gesetz so weit gefasst werden kann. Woher wissen Anwälte denn, was jetzt zu tun ist?

Hamers: Sie können es nicht wissen. Sie ziehen Parallelen aus anderen Bereichen und überlegen sich geeignete Maßnahmen zum Schutz. Im Zweifel werden sie dazu raten, den sichersten Weg einzuschlagen. Daher beraten sie viele Unternehmen dahingehend, sich weitreichende Kontrollrechte einräumen zu lassen. Diese fordern ihre Dienstleister und Subunternehmer auf, die Verträge zu ändern. In den Vertragsänderungen enthalten sind dann häufig die Verpflichtung zur Dokumentation der Löhne und Arbeitszeiten sowie die Einräumung von regelmäßigen Audits. Ferner die Verpflichtung, entsprechende Regeln den Subunternehmern aufzuerlegen und diese zu kontrollieren, ohne zu unterscheiden, ob diese überhaupt relevant für die Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes sind. Manche schreiben dabei gleich noch Sonderkündigungsrechte hinein, sollten die Regelungen verletzt werden.

Im Bereich Kundenmanagement (CRM) sind Cloud-Produkte mittlerweile angekommen. Quelle: Sage

Werden in Zukunft Personalmanager Reports für ihre Auftraggeber erstellen? Die Angst vor der Generalunternehmerhaftung veranlasst einige Unternehmer, dies zu fordern. Quelle: Sage

Was bedeutet das konkret für die Subunternehmer und Dienstleister?

Hamers: Das hat weitreichende Folgen. Ein Dokumentations- und Überprüfungswahn wird entfacht, der Zeit und Geld kostet. Zudem kann nur qualifiziertes Personal überhaupt die zahlreichen Daten prüfen. Hier werden teure personelle Ressourcen verschwendet. Schließlich hat ein Unternehmen in den seltensten Fällen nur einen Kunden. Jeder möchte die Daten eventuell anders erhalten oder hat sich gegenüber seinen Kunden zu anderem verpflichtet und auch für Rückfragen muss jemand zur Verfügung stehen.

Abgesehen davon ist die Frage, ob ein Unternehmen so transparent sein will. Denn wenn ein Auftraggeber beispielsweise sieht, wie „viel“ oder „wenig“ ein Angestellter seines Dienstleisters verdient, denkt er eventuell darüber nach, ob die hohen Preise gerechtfertigt sind. Und auch die Ungewissheit, dass jeder Vertrag bald gekündigt werden kann, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden können, ist ein nicht akzeptables Risiko.

Ist es das, was die Kundenbeziehungen derzeit so stark belastet?

Hamers: Dokumentations- und Überprüfungswahnsinn müssen alle anderen mitziehen. Wenn ein Konzern jetzt solche Vertragsänderungen durchsetzen will, haben die Zulieferer und Dienstleister meist keine wirkliche Wahl. Sie unterschreiben oder beenden die Kundenbeziehung, was für manche existenzbedrohend sein kann.

Der Haken dabei ist aber, dass die Haftung noch weiter geht. Nicht nur für Verstöße des direkten Subunternehmers, sondern auch für die des Sub-Sub-Unternehmers können die Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Die Sub-Unternehmer müssen die Vertragsänderungen also auch ihrerseits weitergeben. Dieser Kettenbrief geht derzeit um und hat auch uns schon in einer Vielzahl von Varianten erreicht. Werden ihn denn auch Konzerne gegen Ende der Kette unterzeichnen? Vielleicht wird auch derjenige, der einen Kettenbrief initiiert hat, ihn am Ende nicht gegenzeichnen, da er sich an ihn nicht binden will?

Als Konsequenz beginnt eine unschöne Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang. Es kann sogar zu Beendigungen von Dienstleisterverhältnissen kommen. Damit wird das Mindestlohngesetz für manche Unternehmen jetzt existenzbedrohend.

Das klingt ausweglos, oder?

Hamers: Der Gesetzgeber kann und sollte an dieser Stelle schnell nachbessern, um die Kundenbeziehungen und die Wirtschaft nicht weiter zu belasten. Insbesondere wäre es wünschenswert, genauere Anhaltspunkte dafür zu bekommen, ab wann eine fahrlässige Unkenntnis vorliegen soll und erst bei zu bestimmenden Verdachtsmomenten eine Pflicht zum Audit vorsehen. Es sollte klargestellt werden, dass es grundsätzlich möglich ist darauf zu vertrauen, dass der Vertragspartner sich gesetzeskonform verhält, ohne ihn kontrollieren zu müssen.

Nicolas Hamers ist seit 2011 Syndicus Anwalt bei Sage. Er ist seit 2006 zugelassener Rechtsanwalt, berät im Wirtschafts- und IT-Recht und war auch schon für andere große Unternehmen als Syndicus tätig.

Das Interview geführt hat Jennifer Dreher vom Blog-Redaktionsteam