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Aktiengesellschaft

Beschreibung im Lexikon

Aktiengesellschaft

Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört die Aktiengesellschaft (AG) zu den vom deutschen Recht vorgesehenen Kapitalgesellschaften. Dementsprechend zeichnet sich die Aktiengesellschaft dadurch aus, dass ihre Anteilseigner niemals mit ihrem Privatvermögen haften. Dies ist zum Beispiel bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft wie der OHG regelmäßig der Fall. Kommt es zur Insolvenz einer Aktiengesellschaft, ist das Verlustrisiko für den Aktionär auf die Höhe seiner Kapitaleinlage begrenzt.

Die Aktiengesellschaft stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar: Als Körperschaft hat diese Gesellschaftsform die Möglichkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu werden. Sie kann zum Beispiel im eigenen Namen Verträge abschließen. Außerdem kann die Aktiengesellschaft als juristische Person Aktiv- und Passivprozesse führen. Dies bedeutet, sie kann eigenständig vor Gericht Klage führen, beispielsweise wegen der Verletzung von in Ihrem Besitz stehenden Patentrechten. Genauso kann eine Aktiengesellschaft selbst verklagt werden, zum Beispiel von Angestellten im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.

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Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft

Die Rechtsvorschriften zur Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz geregelt. Hier finden sich auch Vorschriften zum Grundkapital, das einen wichtigen Bestandteil des Eigenkapitals einer AG bildet. Das Grundkapital stellt das gezeichnete Kapital der Aktiengesellschaft dar und bildet das Kapital, auf das die Haftung der Aktionäre gegenüber den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der AG beschränkt ist. Das Aktiengesetz sieht als für die Gründung einer Aktiengesellschaft mindestens erforderliches Grundkapital einen Betrag von 50.000 Euro vor. Das Grundkapital behält unabhängig von den Gewinnen und Verlusten stets denselben Wert. Die Ausgabe des Grundkapitals erfolgt in Form von Aktien in kleiner Stückelung.

Die Stellung des Aktionärs

Aktien bieten dem Unternehmen die Möglichkeit, sich große Summen an Eigenkapital am Markt innerhalb von kurzer Zeit zu beschaffen. Aus diesem Grund erfreut sich die Rechtsform der Aktiengesellschaft großer Beliebtheit bei Unternehmen, die aufgrund ihrer Betriebsstruktur einen hohen Eigenkapitalbedarf haben. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus. Als genauso sinnvoll erweist sich die Wahl dieser Rechtsform für Unternehmen, die sehr schnell wachsen, wie beispielsweise Gesellschaften aus dem Life-Science- oder IT-Bereich. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft kann öffentlich an einer Wertpapierbörse gehandelt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die Anteile im Besitz von Privatpersonen oder anderen Unternehmen stehen. Öffentlich gehandelte Aktien eröffnen Anlegern vom großen institutionellen Investor, wie zum Beispiel Fonds, bis hin zum Kleinanleger die Chance, von den Ertragsaussichten der Aktiengesellschaften zu profitieren. Außerdem erhalten sie regelmäßig Gewinnausschüttungen in Form einer Dividende. Die Anteilseigner üben ihre Rechte vor allem auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Die Hauptversammlung gehört ebenso wie der Vorstand und Aufsichtsrat zu den Organen einer Aktiengesellschaft.

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