Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, werden für standardisierte Verträge als vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet. Möglich ist die Verwendung von AGB, wenn mindestens drei Verträge geschlossen werden sollen. Eine Vertragspartei gibt bei Vertragsabschluss der anderen Partei, bei der es sich in der Regel um den Endverbraucher handelt, bestimmte Bedingungen vor. Damit werden die AGB direkt von einem Vertragspartner eingebracht und sind nicht individuell verhandelbar.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch
Zunächst galt das AGB-Gesetz aus dem Jahr 1977 als Basis für die Verwendung der Geschäftsbedingungen. Zum 1.1.2002 wurden die Regelungen, die oftmals auch als Kleingedrucktes bezeichnet werden, im Rahmen der Schuldrechtsreform Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs §§ 305. Für die Geltung sind Bezeichnung und Form der Geschäftsbedingungen unabhängig.
Die AGB sind nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages, es muss vielmehr bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Geltung der Bedingungen hingewiesen werden. Dabei ist es nicht ausreichend, die AGB einfach auf der Rückseite eines Vertrages abzudrucken. Der Endverbraucher ist ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen, nur dann erlangen die Bedingungen Gültigkeit. Handelt es sich um Geschäftsbeziehungen ohne einen persönlichen Kontakt, müssen die AGB deutlich sichtbar am Ort des Vertragsabschlusses ausgehängt werden. Wichtig ist, dass die Bedingungen normal lesbar und klar verständlich sind.
Grundsätzlich haben persönliche Absprachen im Rahmen eines Vertragsabschlusses Vorrang vor den AGB, diese Vereinbarungen werden idealerweise schriftlich dokumentiert.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen zwingend erforderlich?
Es gibt kein Gesetz, das die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreibt. Wird ein Vertrag ohne weitere Bedingungen geschlossen, regeln die geltenden Gesetze die Vertragsbedingungen. Dennoch haben Unternehmen bestimmte Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern, zudem sollen in der Regel bestimmte Haftungsrisiken minimiert oder ausgeschlossen werden. Im Rahmen einer freiwilligen Regelung werden diese Rechte und Pflichten üblicherweise in den AGB festgehalten.
Es gibt zahlreiche vorformulierte Muster-AGB für bestimmte Branchen. Ob die Verwendung sinnvoll ist, sollte jedes Unternehmens für sich selbst entscheiden. Während kleinere Gewerbetreibende vermutlich mit den vorgefertigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auskommen, sollten große Unternehmen auf eigene AGB setzen, die von einem kompetenten Juristen erstellt wurden.
AGB bei Verbrauchergeschäften im Internet
Bei Geschäften im Internet kommt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine besondere Bedeutung zu. Das BGB schreibt vor, dass Verbraucher vor Abschluss des Vertrages unbedingt auf die AGB hingewiesen werden müssen. In der Regel geschieht dies durch Anklicken eines deutlich sichtbaren Kästchens, ohne das der Verbraucher den Bestellvorgang nicht abschließen kann. Idealerweise sind die AGB problemlos einsehbar und verständlich. Es ist nicht ausreichend, dem Verbraucher die AGB erst nach Vertragsabschluss zu übermitteln. Unternehmen, die sich nicht an die geltende Regelung halten, müssen mit einer Abmahnung rechnen.