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Berufskrankheit

Beschreibung im Lexikon

Berufskrankheit

Heute existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Krankheiten, deren Entstehung auf ungünstige Bedingungen am Arbeitsplatz zurückgeht. Das Berufsumfeld kann sowohl in physischer als auch psychischer Hinsicht krankmachen. Eine Berufskrankheit stellt immer eine große Belastung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Außerdem bedeutet sie eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für das jeweilige Unternehmen und die Gemeinschaft der Sozialversicherung. Aus diesen Gründen kommt der Vorbeugung beziehungsweise der wirksamen und schnellen Behandlung von Berufskrankheiten große Bedeutung zu.

Anerkannte Berufskrankheiten

Wer an einer anerkannten Berufskrankheit leidet, hat Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Berufskrankheiten-Verordnung listet in der Anlage 1 sämtliche anerkennungsfähigen Erkrankungen auf. Gegenwärtig umfasst dieser Katalog 77 Krankheitsbilder.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Lungen- oder Kehlkopfkrebs durch Asbestose
  • Grauer Star durch Wärmestrahlung
  • Lärmschwerhörigkeit
  • Erkrankungen durch Kohlenmonoxid

Grundsätzlich gelten nach der gesetzlichen Definition nur Erkrankungen als Berufskrankheiten, wenn sie sich auf besondere Einwirkungen zurückführen lassen. Dieser Zusammenhang muss wissenschaftlich und medizinisch belegt sein. Außerdem gehen die Sozialversicherungsträger nur von einer Berufskrankheit aus, wenn der Betreffende zu einer Beschäftigtengruppe gehört, die Risiken besonders ausgesetzt ist.

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Behandlung und Prävention

Der Arbeitsschutz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um das Auftreten von Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu zählen zum Beispiel Schutzkleidung, automatische Abschaltungen von Maschinen im Gefährdungsfall oder Arbeitsverbote bei bestimmten gesundheitlichen Vorbelastungen. Kommt es dennoch zu einer Berufskrankheit, übernehmen die Berufsgenossenschaften umfangreiche Heil- und Rehabilitationsbehandlungen. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene Krankenhäuser, wie zum Beispiel das BG Klinikum in Hamburg-Bergedorf.

Berufskrankheiten im weiteren Sinne

Neben den sogenannten Listen-Krankheiten der Berufskrankheiten-Verordnung gibt es eine Vielzahl dort nicht explizit genannter Erkrankungen, die mit einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen können. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um Krankheiten, für die viele Faktoren verantwortlich sein können. Neben ungünstigen Arbeitsbedingungen spielen dabei auch eine ungesunde Lebensführung im privaten Bereich oder Vorerkrankungen eine große Rolle.

So leiden zum Beispiel zahlreiche Arbeitnehmer, die berufsbedingt viele Stunden täglich am Computer sitzen, unter Augenprobleme. Sogenannte Bildschirm-Arbeiter klagen außerdem über Verspannungen im Nacken beziehungsweise im Schulterbereich. Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, sind besonders oft von Einschlafproblemen oder chronischer Müdigkeit betroffen.

Zu den weit verbreiteten seelischen Krankheiten, die das Arbeitsleben hervorrufen kann, zählt das Burn-out-Syndrom. Es macht sich durch das Gefühl permanenter Überlastung bemerkbar und kann zu chronischen Erschöpfungs- und Angstzuständen führen. Auch Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit und Schlafbeschwerden gehören zu den typischen Symptomen des Burn-out-Syndroms. Private Schwierigkeiten, wie zum Beispiel Konflikte in der Partnerschaft oder Familie, führen zu einer zusätzlichen Verschärfung der seelischen Notlage. Zwar gehört das Burn-out-Syndrom nicht zum gesetzlichen Katalog der Berufskrankheiten, doch die Berufsgenossenschaften bieten mittlerweile verschiedene Präventionsmaßnahmen an. So können Versicherte zum Beispiel an Kursen und Schulungen zum Stressabbau teilnehmen.

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