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Berufsverband

Beschreibung im Lexikon

Berufsverband

Ein Berufsverband ist ein freier und unabhängiger Zusammenschluss von Angehörigen des gleichen Berufs oder verwandter Berufe. Als dauerhafte Vereinigung verfolgt der Verband überindividuelle Ziele. Er besteht fort, auch wenn seine Mitglieder wechseln. Im juristischen Sinn bildet die Gruppe der gemeinsam organisierten Einzelpersonen eine Körperschaft. Entsprechend der zugrunde liegenden Rechtsform funktioniert ein Verband wie ein Verein mit fester Organisationsstruktur. Der Begriff „Verband“ taucht meist, aber nicht immer, im Namen auf und umreißt den Zweck der Vereinigung. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Namensgebung:

  • Im Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V. schließen sich in Deutschland tätige Kunsthistoriker jeder Nationalität zusammen.
  • Die medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Fachangestellten verfolgen ihre Interessen im Verband medizinischer Fachberufe e. V.
  • Der VDI – Verein Deutscher Ingenieure e. V. kümmert sich um die fachlichen und organisatorischen Belange von Angehörigen technisch-wissenschaftlicher Berufszweige.

Berufsverbände finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Für Steuerpflichtige sind die Aufwände im Rahmen der Körperschafts- oder Einkommensteuer abzugsfähig. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit eines Berufsverbands regeln § 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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Was unterscheidet einen Berufsverband von einer berufsständischen Vereinigung?

Die Zugehörigkeit zu einem fachlich oder branchenspezifisch organisierten Berufsverband ist nicht verpflichtend. Das Prinzip der Freiwilligkeit unterscheidet einen Berufsverband von einer berufsständischen Vereinigung. Die als Kammern bezeichneten Organisationen vertreten das Gewerbe und bestimmte freie Berufe. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen sie die Selbstverwaltung eines Berufsstands, dessen Angehörige zur Mitgliedschaft verpflichtet sind. Zu den bekanntesten Kammern für freie Berufe gehören die Ärztekammern, Apothekerkammern oder Rechtsanwaltskammern. Kammern für gewerbliche Berufe sind beispielsweise die Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern. Berufsverbände und Kammern sind meist auf Landesebene organisiert. Sie haben ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und Geschäftsstellen in wirtschaftlichen Ballungsräumen.

Welche Aufgaben hat ein Berufsverband?

Berufsverbände vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.

  • Der Verband bündelt Anforderungen und Bedürfnisse der Berufsgruppe oder Branche und vertritt die Interessen in der Öffentlichkeit.
  • Im Mittelpunkt der Verbandsarbeit steht das Identifizieren fachbezogener Probleme sowie das Erarbeiten effizienter Lösungswege.
  • Ein wichtiger Aspekt des Verbandslebens ist der Austausch von Informationen in unterschiedlichen medialen Kanälen.
  • Die Steuerung des Informationsflusses schließt die Weiterbildung und das Wissensmanagement ein.
  • Zu den bekanntesten Aufgaben von Berufsverbänden gehört die politische Lobbyarbeit.

Was leistet ein Berufsverband?

In den unterschiedlichen Aufgabenbereichen steht eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung.

  • Der Berufsverband stellt Informationen in Rundschreiben, Zeitschriften, Newslettern, Web-Portalen und über Online-Services bereit.
  • Die Mitglieder können Beratung und Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
  • Eine wichtige Funktion ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs auf Tagungen, Kongressen und Seminaren.
  • Zu den zentralen Themen im Verbandsalltag gehört die Unterstützung der Meinungsbildung.
  • Die Kommunikation erarbeiteter Positionen nach außen und nach innen sowie die Presse- und PR-Arbeit zählen ebenfalls zu den Verbandspflichten.

Berufsverbände wahren die Interessen freiberuflich tätiger Mitglieder ebenso, wie sie sich um die Anliegen von Arbeitnehmern kümmern. Neben der freiwilligen Mitgliedschaft ist die Mitbestimmung ein zentraler Aspekt der Zugehörigkeit zu einem Berufsverband. Entscheidungen fallen entweder in einer Mitgliederversammlung. Oder die Entscheidungsbefugnis liegt bei einem gewählten Vorstand oder Beirat. Das Herstellen von Konsens unter den Verbandsmitgliedern ist anspruchsvolles Tagesgeschäft im Berufsverband.

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