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Industrie- und Handelskammer

Beschreibung im Lexikon

Industrie- und Handelskammer

In den Industrie- und Handelskammern (IHK) der einzelnen Regionen schließen sich Unternehmer und Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche zusammen. Ihr Ziel ist die Selbstverwaltung der jeweiligen regionalen Wirtschaft. In Deutschland besteht ein Netzwerk aus derzeit 79 IHKs, die als berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, das erstmals zum 1. Januar 1960 in Kraft getreten ist. Die historischen Ursprünge hingegen reichen wesentlich weiter bis in das 17. Jahrhundert zurück. Heute gliedern sich die Geschäftsbereiche der IHKs in mehrere Themenfelder. Dazu gehören Bereiche wie Standortpolitik, Innovation und Umwelt, Aus- und Weiterbildung sowie  Existenzgründung und Unternehmensförderung. Die IHKs setzen sich mit ihren Mitgliedsunternehmen dafür ein, wirtschaftlichen Wohlstand und Wachstumschancen zu verbessern. Sie bieten verschiedene Förderprogramme in ihrer jeweiligen Region an, stellen ein Beratungsangebot zur Verfügung und helfen bei Rechts- und Steuerfragen. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft sind sie für die Erfüllung von mehr als 50 Aufgaben zuständig, die ihnen der Staat erteilt hat.

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Was sind die Schwerpunkte der IHK?

Unternehmen können sich mit verschiedenen Anliegen an die Industrie- und Handelskammer in ihrer Region wenden. Die IHK unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften, berät in Qualifizierungsfragen, hilft bei der Gründung und fördert das Unternehmenswachstum. Außerdem berät sie Unternehmen in Fragen zur Außenwirtschaft, zu Energie- und Umweltschutzthemen sowie zu Recht und Steuern. Mit ihrem breiten Beratungsspektrum fungiert die IHK als Dienstleister für die Wirtschaft und setzt sich als Interessenvertretung ihrer Mitglieder ein. Dabei vertritt sie die Interessen von Wirtschaftsunternehmen gegenüber den Kommunen, den Regierungen der Länder und den regionalen staatlichen Stellen. Über die Webseite der IHK können sich Unternehmen auch zu den aktuellen Wirtschaftsthemen informieren und Informationen zu Trends erhalten. Von staatlicher Seite interessant sind die Aufgaben, die von der IHK für die jeweilige Region übernommen werden: Die Industrie- und Handelskammer sichert den fairen Wettbewerb, übernimmt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, beglaubigt Handelsrechnungen und überwacht und fördert die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung. Diese genannten Beispiele stellen nur einen Auszug aus der langen Aufgabenliste dar. Die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen unterliegt jedoch nicht dem Verantwortungsbereich der IHK.

Der Industrie- und Handelskammer beitreten

Mitglied in der regionalen Industrie- und Handelskammer wird jeder Betrieb, der zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Dazu zählen natürliche Personen, Handelsgesellschaften und andere juristische Personen. Unternehmen können als Handwerksbetriebe gleichzeitig bei der Handwerkskammer und bei der IHK Mitglied sein. Dieser Fall liegt vor, wenn sie neben ihrem Handwerksgeschäft auch mit Waren handeln. Bei solchen Mischbetrieben mit Doppelmitgliedschaft ist der IHK-Beitrag an die Umsatzuntergrenze gekoppelt. Die IHK-Beiträge sind von allen Mitgliedsunternehmen zu zahlen, wobei der Grundbeitrag sich nach den Erträgen richtet, die das Unternehmen erwirtschaftet. Für Existenzgründer ist die Mitgliedschaft in den ersten zwei Jahren beitragsfrei.

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