Beschreibung im Lexikon
Gewerbeabmeldung
Bei Aufgabe oder Verlegung des Betriebs muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen. Wer seinen Betrieb aufgibt, muss lediglich für die Abmeldung sorgen. Gewerbetreibende hingegen, die ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, müssen das Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort anmelden. Zuständig ist immer das Gewerbeamt der Gemeinde am Ort der Betriebsstätte. Bei vielen Kommunen ist die Meldung online möglich.
Grundlage der Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeordnung regelt die Pflicht, alle Änderungen anzuzeigen, in § 14. In der Gewerbeordnung sind alle Rahmenbedingungen zu finden, die mit der An- oder Abmeldung eines Gewerbes in Verbindung stehen. Jeder inländische Gewerbetreibende ist verpflichtet, ein Gewerbe anzuzeigen und Änderungen zu melden. Die Abmeldung dient dazu, den Behörden die Überwachung über die Ausübung des Gewerbes zu ermöglichen.Gründe für eine Gewerbeabmeldung
Bei der Abmeldung ist ein entsprechendes Formular auszufüllen sowie gegebenenfalls eine Gebühr zu entrichten. Ob Kosten entstehen, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Es gibt verschiedene Gründe für die Abmeldung, dazu zählen:- Vollständige Aufgabe des Betriebs
- Umzug in eine andere Gemeinde
- Rechtsformwechsel
- Verkauf des Gewerbebetriebs
- Erbfolge
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten
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