Das Geschäftskonto ist eine Sonderform des Girokontos. Es bietet Unternehmern die Möglichkeit, die private und geschäftliche Buchführung voneinander zu trennen. Einem selbstständigen Unternehmer steht es frei, ob er diese Möglichkeit nutzen will. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Geschäftskontos gibt es nicht.
Grundsätzlich funktioniert ein Geschäftskonto wie ein Girokonto. Als Kontokorrentkonto spiegelt das Geschäftskonto alle laufenden Kontobewegungen im Kontoauszug wider. Es erfasst dabei sowohl Betriebseinnahmen als auch Betriebsausgaben. Es bietet verschiedene Nutzungsmöglichkeiten wie die Zahlung per Girocard, Abhebungen, Überweisungen, Daueraufträge und das Abwickeln von Lastschriften. Online- und Telefonbanking sind meist Bestandteil des Vertrages.
Inhalt
Welche Kosten entstehen bei einem Geschäftskonto?
Banken bieten ein Geschäftskonto entweder kostenfrei oder mit einem geringen Gebührenaufwand an. Manche Banken legen ein Freikontingent an Buchungen fest, für die keine Gebühren anfallen. Das Guthaben auf dem Geschäftskonto unterliegt keiner oder nur einer geringen Verzinsung. Dagegen wird die Inanspruchnahme des Dispositionskredites mit Überziehungszinsen von 5 bis 15 Prozent berechnet.
Wie sind die Kündigungsbedingungen geregelt?
Die Kündigungsbedingungen sind wie bei einem Girokonto geregelt. Eine fristlose Kündigung ist jederzeit durch den Kontoinhaber möglich. Gebühren dürfen dabei nicht entstehen. Wurde vertraglich eine gesonderte Kündigungsfrist vereinbart, darf diese nicht mehr als einen Monat betragen. Eine Kündigung seitens der Bank muss begründet sein und ist nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten möglich. Der Kontoinhaber genießt hier besonderen Schutz. So darf die Bank nicht kündigen, wenn das Konto für die Daseinsvorsorge unerlässlich ist.
Was sind die Vor- und Nachteile eines Geschäftskontos?
Die Trennung von privaten und geschäftlichen Kontovorgängen verschafft Übersicht. Hilfreich ist dies bei der Erstellung der Steuererklärung, da private Buchungen nicht extra gekennzeichnet werden müssen. Der Jahresabschluss und die Steuerklärung gehen leichter von der Hand. Allerdings bedeutet die Führung eines Geschäftskontos zusätzlich zum Privatkonto einen zeitlichen Mehraufwand und die Entstehung von zusätzlichen Betriebsausgaben in Form von Kontoführungsgebühren. Bei einer geplanten Fremdfinanzierung ist ein Geschäftskonto zur Offenlegung des Liquiditätsstatus hilfreich. Diese Faktoren sind bei der Entscheidung für oder gegen ein Firmenkonto abzuwägen.
Welche Bank eignet sich: regionale Bank oder Online-Bank?
Entscheidet sich der Unternehmer für ein Geschäftskonto bei einer Bank vor Ort, hat er in der Regel einen direkten Ansprechpartner. Eine Beratung ist für ihn leicht zugänglich. Von Vorteil ist dies, wenn die Aufnahme eines Geschäftskredites, zum Beispiel im Zuge einer Existenzgründung oder Geschäftserweiterung, geplant ist. Bei regionalen Banken sind höhere Gebühren für die Kontoführung üblich.
Die Alternative ist ein Geschäftskonto bei einer Online-Bank. Hier muss der Unternehmer mit einem weniger persönlichen Verhältnis rechnen und hat zum Teil höhere Hürden beim Beratungszugang. Beim Jahresabschluss ist die Verpflichtung zur digitalen Archivierung der Kontoauszüge zu beachten. Selbst ausgedruckte Kontoauszüge müssen vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Alternativ zur digitalen Archivierung können die Original-Kontoauszüge der Bank aufbewahrt werden. Die Zusendung ist oft mit einer Gebühr verbunden.
Was sind Nebenkosten des Geldverkehrs?
Unter Nebenkosten des Geldverkehrs fallen alle Kosten, die Banken ihren Kunden in Rechnung stellen und die weder einen Zinsertrag noch einen Zinsaufwand bedeuten. Darüber hinaus fallen sie auch bei anderen Zahlungsabwicklungen oder Finanzierungen an, bei denen keine Banken beteiligt sind, sondern externe Zahlungsdienstleister beziehungsweise private Abrechnungsdienste.
Folgende Kosten gelten unter anderem als Nebenkosten des Geldverkehrs:
- Kontoführungsgebühren
- Überweisungsgebühren
- Bearbeitungsentgelte für Darlehen
- Depotgebühren
- Inkassokosten
- Schließfachkosten
- Paypal-Gebühren
- Mahnkosten
- Säumniszuschläge
Abgerechnet werden die Nebenkosten des Geldverkehrs beispielsweise wie folgt:
Ein Online-Shop nimmt in einem Monat 20.000 Euro ein und hat einen externen Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung beauftragt. Der Dienstleister berechnet 500 Euro Abrechnungsgebühren. Die Abrechnung ergibt sich entsprechend folgendermaßen:
Einnahmen: 20.000 €
Gebühren des Zahlungsdienstleisters: 500 €
Ausgezahlter Betrag an den Online-Shop: 19.500 €