Eine Handwerkskammer ist eine spezielle Unterform der Berufskammer. Sie bildet die organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks. Ihre Aufgaben bestehen neben der Selbstverwaltung im Wesentlichen aus Interessenvertretung, Servicecenter inklusive Beratungen und Bildungswerkstatt. Darüber hinaus übt sie die Rechtsaufsicht über die Innungen aus. Im Gegensatz zu Handwerkskammern beziehen sich Innungen nur auf eine Art von Handwerk, zum Beispiel Dachdecker oder Maler. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in der Innung freiwillig. Bei den Handwerkskammern gilt eine Pflichtmitgliedschaft in Deutschland.
Finden Sie die richtige Lösung für Ihre Buchhaltung
Pflichtmitgliedschaft für Handwerksgruppen
Die verpflichtende Mitgliedschaft gilt für Handwerker unabhängig davon, in welcher Rechtsform oder welchem Geschäftsmodell sie tätig sind. Wer von der Mitgliedschaftspflicht betroffen ist, entscheidet sich je nach Zuordnung zu den folgenden Gruppen:
- Zulassungspflichtige Handwerke, für die eine Pflicht zum Meister bestehen. Dies sind zum Beispiel Schornsteinfeger, Fahrzeugbauer sowie Bäcker oder Metzger.
- Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht. Diese umfassen unter anderem Modellbauer, Schneider oder Fotografen.
- Handwerksähnliche Gewerbe bilden eine zusätzliche Gruppe. Ihr gehören zum Beispiel Metallschleifer, Kanalreiniger oder Maskenbildner an.
Die Kammer nimmt bei der Eintragung die jeweilige Zuordnung vor.
Es ist empfehlenswert zu prüfen, ob eine Eintragung beim Gewerbeamt notwendig ist. Darüber hinaus ist die Abgrenzung von Handwerk und anderen gewerblichen Tätigkeiten mitunter nicht eindeutig. Es kann sein, dass ebenfalls eine Meldung bei der Industrie- und Handelskammer erfolgen muss.
Ermittlung der zuständigen Stelle
Aufgeteilt sind die Kammern über ihre jeweiligen Bezirke. Im Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. sind die Handwerkskammern und weitere Verbände zusammengeschlossen. Der Ort der Betriebsstätte entscheidet, welche lokale Kammer für den eigenen Betrieb zuständig ist.
Zusammensetzung des Beitrags
Jede Handwerkskammer legt ihre eigenen Beitragssätze fest. Der Beitrag kann daher für eine GmbH im gleichen Handwerk mit gleichem Ertrag aufgrund des Standortes unterschiedlich ausfallen. Üblicherweise setzt sich der Beitrag aus dem Grundbeitrag, dem Zusatzbeitrag und dem Ausbildungsbeitrag zusammen. In speziellen Fällen kann ein Betrieb vom Beitrag befreit werden; dies ist häufig bei einer Gründung der Fall. Die Beiträge sind Betriebskosten und wirken sich damit steuermindernd aus.
Leistungen der Handwerkskammer
Die Beiträge werden zum Teil für die Selbstverwaltung der Kammern verwendet. Auch wenn es zunächst nur nach Bürokratie aussieht, bieten die Handwerkskammern ihren Mitgliedern jedoch eine Vielzahl von Leistungen. Sie organisieren die betriebliche Ausbildung. In diesem Zusammenhang bieten sie ein unterstützendes Angebot über Berufsbildungszentren und Akademien sowie Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen an. Die Handwerkskammern vertreten außerdem die Interessen des Handwerks nach außen. Dies kann in der Politik notwendig sein, wenn es um Gesetze geht, oder in der Regional- und Stadtplanung. Die Kammern betreiben zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit, um zum Beispiel auf Ausbildungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Für kleine Betriebe ist das Angebot von Rechtsberatung und Schlichtungsstellen interessant.