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Hebesatz

Beschreibung im Lexikon

Hebesatz

Inhaltsverzeichnis

Hebesatz: Definition

Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Bereich des Gemeindesteuerrechts. Es handelt sich dabei um einen Faktor, mit dessen Hilfe die Gemeinden ermitteln, wie viel Gewerbesteuer ein Unternehmer zu bezahlen hat bzw. wie hoch die Steuerschuld von Grundstückseigentümern anzusetzen ist.

Arten von Hebesätzen

Es lassen sich drei Arten des Hebesatzes unterscheiden:

  • Grundsteuer A: gültig für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
  • Grundsteuer B: gültig für andere Grundstücke, z. B. Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Gewerbesteuer: gültig für Unternehmen und Gewerbetreibende

Durch die unterschiedliche Festlegung der einzelnen Hebesätze können Gemeinden gezielt wirtschaftliche und soziale Anreize setzen.

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Höhe des Hebesatzes

Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde und liegt überwiegend zwischen 250 und 500 Prozent. Manche Kommunen verlangen sogar deutlich höhere Sätze, wie zum Beispiel die Stadt Berlin mit 810 Prozent bei der Grundsteuer B. Häufig ist er umso höher, je besser die Infrastruktur vor Ort ausgebaut ist. Deshalb findet sich in Großstädten meist ein deutlich höherer Hebesatz als in den umliegenden Kommunen.

Obwohl der Hebesatz eigentlich Sache der Gemeinden ist, gibt es von bundesrechtlicher Seite eine Vorgabe: Er muss mindestens 200 Prozent betragen, damit keine Gewerbesteueroasen gebildet werden. Nach oben hin gibt es jedoch keine Grenze. Als Spitzenreiter wurde die Gemeinde Enzklösterle im Schwarzwald bekannt, die für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 1.800 Prozent erhebt.

Ab Januar 2025 müssen die Gemeinden und Städte jedoch ihre Hebesätze für die Grundsteuer anpassen, da das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als rechtswidrig erklärt hat. In Berlin wird im Zuge dessen der Hebesatz für die Grundsteuer B von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt, damit die Reform das Wohnen nicht noch teurer macht. In Hamburg steigt der Hebesatz hingegen von 540 auf 975 Prozent. Es lohnt sich also, diese Entwicklung genau zu beobachten und entsprechend zu handeln.

Festlegung des Hebesatzes

Durch den Hebesatz kann jede deutsche Gemeinde selbst steuern, wie hoch ihre kommunalen Einnahmen ausfallen. Diese Freiheit ist allerdings ein zweischneidiges Schwert: Ein hoher Hebesatz sichert den Gemeinden einerseits hohe Einnahmen. Andererseits macht er den Standort für Unternehmer, Landwirte und andere Grundstückseigentümer weniger attraktiv. Durch einen niedrigen Hebesatz sind die Einnahmen zunächst geringer. Der Standort wird allerdings für Unternehmer interessanter, was langfristig zusätzliche Steuerzahlungen nach sich ziehen kann.

Die Gemeinde beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltssitzung für das kommende Jahr den Hebesatz in der Grund- und Gewerbesteuer. Der Satz kann also nach Bedarf jedes Jahr nach oben oder unten angepasst werden.

Korrekte Anwendung des Hebesatzes

Ehe er angewendet werden kann, muss die Berechnungsbasis ermittelt werden. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich dabei um den Gewinn aus Gewerbebetrieb, erhöht um verschiedene Hinzurechnungen sowie gemindert um Kürzungen und den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Bei der Grundsteuer wird dafür der Einheitswert von Immobilien herangezogen.

Durch die Multiplikation der Berechnungsgrundlage mit der Steuermesszahl ergibt sich der Steuermessbetrag. Die letztendliche Höhe der zu zahlenden Steuer ergibt sich nun aus dieser Berechnung:

Steuermessbetrag x Hebesatz = Steuerschuld

Beispiel:
Ein Handelsunternehmen hat einen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro erzielt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in der Kommune des Stammsitzes 450 Prozent.

Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000 Euro
– Freibetrag 24.500 Euro
= Gewerbeertrag 75.500 Euro
Steuermessbetrag = 75.500 Euro x 3,5 Prozent = 2.642,50 Euro
Gewerbesteuer = 2.642,50 Euro x 450 Prozent = 11.891,25 Euro

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