Die Gewerbesteuer ist eine Unternehmenssteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Jedes gewerblich tätige Unternehmen muss diese in der Gemeinde, in der es seinen Stammsitz hat, auf seinen Gewerbeertrag abführen. Freiberufler werden von der Steuer nicht erfasst.
Gewerbesteuer als Grundlage für Standortentscheidungen
Sie kann einen wichtigen Faktor für die Entscheidung für oder gegen einen Unternehmensstandort darstellen. Der Hebesatz – der Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird und der über die Höhe der Belastung entscheidet – variiert von Gemeinde zu Gemeinde mitunter stark. In Deutschland liegt er bei mindestens 200 Prozent, kann aber auch bis zu 500 Prozent und mehr betragen.
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Berechnung des Gewerbeertrags
Diese Steuer wird auf der Basis des Gewerbeertrags berechnet. Hierfür verwendet man zunächst den ermittelten Gewinn. Hiervon zieht man Kürzungen ab (z. B. Dividenden aus ausländischen Kapitalgesellschaften, 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes) und addiert Hinzurechnungen (z. B. Zinsen für Schulden, Rentenzahlungen, Gewinnanteile stiller Gesellschafter).
Je nach Gesellschaftsform ist außerdem ein Freibetrag anzuwenden, der folgende Reduktion mit sich führt:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaft: 24.500 Euro
- Verein, juristische Personen des öffentlichen Rechts: 5.000 Euro
- Kapitalgesellschaft: kein Freibetrag
- Einzel- und Personenunternehmen zahlen also erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer.
Berechnung der Gewerbesteuer
Sie wird folgendermaßen berechnet:
Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
– Kürzungen
– Freibetrag
= Gewerbeertrag
Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Hinweis: Die Steuermesszahl beträgt seit dem Jahr 2008 einheitlich 3,5 Prozent. Den Hebesatz können Unternehmer bei der für sie zuständigen Gemeinde erfragen. Häufig werden solche Informationen auch auf den Websites der Gemeinden veröffentlicht.
Berechnungsbeispiel für die Gewerbesteuer
Ein Einzelunternehmen hat einen Gewinn in Höhe von 126.500 Euro erwirtschaftet. Es sind Kürzungen in Höhe von 10.000 Euro zu berücksichtigen, während Hinzurechnungen mit 25.000 Euro zu Buche schlagen. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 370 Prozent.
Gewinn aus Gewerbebetrieb 126.500 Euro
+ Hinzurechnungen 25.000 Euro
– Kürzungen 10.000 Euro
– Freibetrag 24.500 Euro
= Gewerbeertrag 117.000 Euro
Steuermessbetrag = 117.000 Euro x 3,5 Prozent = 4.095 Euro
Gewerbesteuer = 4.095 Euro x 370 Prozent = 15.151,50 Euro
Würde es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln, fiele die Gewerbesteuer deutlich höher aus:
Gewinn aus Gewerbebetrieb 126.500 Euro
+ Hinzurechnungen 25.000 Euro
– Kürzungen 10.000 Euro
= Gewerbeertrag 141.500 Euro
Steuermessbetrag = 141.500 Euro x 3,5 Prozent = 4.952,50 Euro
Gewerbesteuer = 4.952,50 Euro x 370 Prozent = 18.324,25 Euro
Gewerbesteuer als durchlaufender Posten?
Häufig liest man, dass diese Steuer für Unternehmer lediglich einen durchlaufenden Posten darstellt und somit gar nicht ins Gewicht fällt. Dies lässt sich zwar nicht verallgemeinern, gilt aber tatsächlich für viele Einzel- und Personenunternehmen. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, kann seine Steuer um bis zu 100 Prozent der Gewerbesteuer kürzen. Im Regelfall gibt es bei einem Hebesatz von bis zu 380 Prozent keine zusätzliche Belastung.
Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer
Bereits zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit wird die Höhe der Vorauszahlungen anhand der Gewinnprognosen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung berechnet. In den Folgejahren leistet der Unternehmer Vorauszahlungen jeweils auf Basis des Vorjahresgewinns.