Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, seine Einkünfte aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit zu versteuern. Deshalb wird ihm zu Beginn seiner Unternehmung der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesandt, in dem er wichtige Angaben für die Besteuerung tätigen muss.
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Wer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält
Privatpersonen sind beim Finanzamt mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer sowie ihrer Steuernummer registriert. Um als Unternehmer tätig werden zu können, müssen sie zusätzlich als Gewerbetreibender oder Selbstständiger erfasst werden. Diese erstmalige Registrierung von unternehmerisch tätigen Personen erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Gewerbetreibende erhalten den Fragebogen automatisch, sobald sie ihre Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde vornehmen. Diese gibt die Daten an die Finanzverwaltung weiter, die das Dokument wiederum verschickt. Da Freiberufler ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen, müssen sie sich von sich aus beim Finanzamt anmelden. Daraufhin wird ihnen ebenfalls der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Die Inhalte im Überblick
Das mehrseitige Formular fragt verschiedenste Informationen ab und ist in mehrere Bereiche gegliedert:
Allgemeine Angaben
Persönliche Angaben des Steuerpflichtigen, Kontaktmöglichkeiten, Ehegatte, Bankverbindung, Steuerberater, Empfangsbevollmächtigte
Angaben zur gewerblichen, selbstständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
Art der Tätigkeit, Anschrift und Kontaktdaten, Betriebsstätten, Kammerzugehörigkeit, Handelsregistereintragung, Gründungsform
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Schätzung der voraussichtlichen Einkünfte im Jahr der Gründung und im Folgejahr in allen sieben Einkunftsarten
Angaben zur Gewinnermittlung
Gewinnermittlungsart, abweichendes Wirtschaftsjahr
Freistellungsbescheinigung
Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen
Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Arbeitnehmerzahl, Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer
Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Schätzung des Gesamtumsatzes, Kleinunternehmerregelung, Organschaft, Steuerbefreiung, Steuersatz, Soll-/Istversteuerung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Kontaktdaten der Gesellschaft
Je nach der individuellen Situation des Steuerpflichtigen müssen dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bestimmte Nachweise beigefügt werden, beispielsweise:
- Handelsregisterauszug
- Eröffnungsbilanz
- Gesellschaftsvertrag
- Teilnahmeerklärung für das Lastschriftverfahren
- Aufstellung über Betriebsstätten
Gewinnschätzung realistisch abgeben
Eine der wichtigsten Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist die Prognose des erwarteten Gewinns in den ersten zwei Jahren. Sie werden als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen herangezogen. Hier gibt es nun drei mögliche Ausschläge:
- Exakte Schätzung: Die Vorauszahlungen stimmen weitgehend mit der steuerlichen Belastung überein, weshalb weder eine Nachzahlung noch eine Rückzahlung zu erwarten sind.
- Zu niedrige Prognose: Wird der voraussichtliche Gewinn zu niedrig eingeschätzt, so wird zu wenig Einkommensteuer vorausgezahlt. Eine je nach Abweichung geringe oder hohe Nachzahlung sollte einkalkuliert werden.
- Zu hohe Prognose: Eine zu hohe Gewinnschätzung führt zu überhöhten Einkommensteuervorauszahlungen. Dadurch kann es im Jahresverlauf zu Liquiditätsengpässen kommen.
Dieselbe Problematik stellt sich bei der Schätzung der Umsätze für die Umsatz- und Gewerbesteuer.