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Kapitalgesellschaft

Beschreibung im Lexikon

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft ist der Begriff für eine Gruppe von Handelsgesellschaften. Ihr gegenüber steht die Personengesellschaft. Zu den wesentlichen Merkmalen einer Kapitalgesellschaft gehört die von jedem Gesellschafter geforderte Kapitaleinlage. Zugleich haften die Gesellschafter, abgesehen von Ausnahmen, nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Schulden einer Kapitalgesellschaft. Auch haben sie die Möglichkeit, sich auf eine monetäre Beteiligung zu beschränken und auf eine persönliche Mitarbeit zu verzichten. Besonders beliebt bei Unternehmensgründern in Deutschland ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine andere wichtige Rechtsform für Unternehmen ist die Aktiengesellschaft (AG).

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Wesentliche Merkmale einer Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine juristische Person. Das trägt mit dazu bei, dass persönliche Gesichtspunkte zurücktreten. Die Vertretung beziehungsweise Geschäftsführung übernehmen häufig Nichtgesellschafter. Auf der anderen Seite ist die Höhe der Kapitaleinlage ausschlaggebend für die Beschlussfassung. Das bedeutet: Wer mehr Kapital beisteuert, hat auch mehr Einfluss. Da sich die Anteile an einer Kapitalgesellschaft einfach übertragen lassen, ist deren Fortbestand unabhängig von bestimmten Personen. Je nach Form der Gesellschaft ist eine Gründung durch eine oder durch mehrere Personen möglich. Der Gründungsvorgang selbst unterscheidet sich, läuft aber grundsätzlich in mehreren Schritten ab.

Formen von Kapitalgesellschaften

Eine weitverbreitete Form der Kapitalgesellschaft ist die GmbHGründer profitieren bei dieser Gesellschaft davon, dass sie nur in Ausnahmefällen mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Zwar ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro gefordert. Dies schließt jedoch Sacheinlagen mit ein. Außerdem genügt zum Gründungszeitpunkt die Hälfte des Betrags. Speziell für Unternehmensgründer, denen diese Summe zu hoch ist, kommt die UG (Unternehmergesellschaft oder „Mini GmbH“) infrage. In diesem Fall reicht ein Kapital von einem Euro für die Gründung aus. Außerdem ist die Gründung als Einzelperson möglich. Allerdings ist in Folge die Rücklage von mindestens 25 Prozent des erwirtschafteten Gewinns verpflichtend, bis wiederum die Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Aktiengesellschaften erfordern bei der Gründung eine Mindesteinlage von 50.000 Euro. Hier ist außerdem die Bildung eines Aufsichtsrats vorgeschrieben, der mindestens drei Mitglieder umfasst, ebenso wie ein Vorstand.

Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft

Ob sich für die Gründung eines Unternehmens eine Kapitalgesellschaft anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als wichtige Vorteile gelten die folgenden Punkte:

  • Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt.
  • Geschäftsanteile lassen sich leicht übertragen.
  • Vor allem die GmbH und die AG genießen ein hohes Ansehen.

Auf der anderen Seite geht die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit einem hohen Aufwand einher – beginnend bei der Gründung bis hin zur Buchhaltung. Auch lassen sich Gewinne nicht so einfach auszahlen wie beispielsweise bei einem Einzelunternehmen. Hinzu kommt das erforderliche Mindestkapital.

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