Beschreibung im Lexikon
Körperschaftsteuer
Bei der Körperschaftsteuer (KSt) handelt es sich um eine besondere Form der Einkommensteuer. Die Regelungen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) definiert. Die Einkommensteuer gilt für alle natürlichen Personen und wird auf das steuerpflichtige Einkommen erhoben. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von juristischen Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften, Vereine, Anstalten und Genossenschaften, vorausgesetzt, dass diese keine Mitunternehmerschaften sind. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Vorschriften des KStG und EStG. Ob der Gewinn im Unternehmen bleibt oder an die Anteilseigner fließt, spielt keine Rolle.
Der Steuersatz und der Geltungsbereich
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die Steuern stehen Bund und Ländern gemeinsam zu. Seit der Reform der Unternehmenssteuer im Jahr 2008 beträgt der Steuersatz für die Körperschaftsteuer 15 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist der Handelsbilanzgewinn. Zuzüglich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben, die Gesamtbelastung summiert sich damit effektiv auf 15,825 Prozent. Zur Steuerfestsetzung wird das zu versteuernde Einkommen mit dem Steuersatz multipliziert und um Änderungen korrigiert, die sich aus einer Erhöhung oder Minderung der Körperschaftsteuer ergeben können. Angerechnet werden auf die festgesetzte Steuer:- Die geleisteten Vorauszahlungen des Veranlagungszeitraums
- Die einbehaltene Kapitalertragsteuer
- Die anzurechnenden ausländischen Körperschaftsteuern (§ 26 I KStG)
- Die anzurechnende Körperschaftsteuer
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