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Kontokorrent

Beschreibung im Lexikon

Kontokorrent

Das wohl gängigste Beispiel für ein Kontokorrent ist das Girokonto. Schließt der Kunde mit seiner Bank einen Kontovertrag ab, werden auf dem Girokonto alle Geldeingänge und -ausgänge als Saldo dargestellt. Anhand des Saldos lässt sich erkennen, wie sich das Verhältnis zwischen Gutschriften und Belastungen auf dem Konto entwickelt. Die Rechtsgrundlage findet sich im Handelsgesetzbuch (§§ 355 ff. HGB): Der laufende Saldo auf dem Konto ersetzt ursprüngliche Einzelforderungen, deren eigenständige Pfändung oder Abtretung nicht mehr möglich ist. Im betrieblichen Geschäftsverkehr funktioniert das Kontokorrent nach einem ähnlichen Prinzip. Auf dem Kontokorrent wird der Saldo aus gegenseitigen Forderungen und Leistungen ermittelt. Voraussetzung dafür ist nach deutschem Recht, dass es sich bei mindestens einem der Geschäftspartner um einen Kaufmann handelt. In einer bestehenden Geschäftsbeziehung werden die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen so als laufende Rechnung geführt, die in regelmäßigen Abständen ausgeglichen wird. Dazu werden die Überschüsse für den einen oder anderen Geschäftspartner berechnet und festgestellt. Für die Richtigkeit des Saldos ist es demnach erforderlich, dass die gegenseitigen Forderungen regelmäßig für die jeweilige Abrechnungsperiode ermittelt werden.

Ein Beispiel für ein Kontokorrent aus der Praxis

Zwischen dem Maschinenhersteller X und dem Händler Y besteht eine ständige Geschäftsbeziehung. X beliefert Y jede Woche mit neuen Maschinen, einige davon muss Y aufgrund von Mängeln wieder retournieren. Händler Y hat beim Hersteller X ein Einkaufskonto, auf dem die Lieferungen und Retouren gebucht werden. In monatlichen Abständen erhält X von Y eine Abrechnung, die jeweils beglichen wird. Durch die Einrichtung des Kontokorrents ist es für beide Geschäftspartner einfacher, die Verbindlichkeiten zu verrechnen. Anstelle zahlreicher Einzelforderungen wird ein einheitlicher Saldo geführt. Alle eingehenden Zahlungen werden als Guthaben mit den Saldoforderungen verrechnet. Zwischen den Geschäftsparteien sollte eine Vereinbarung darüber bestehen, in welchen zeitlichen Abständen dieser Ausgleich erfolgt. In der Kontokorrent-Abrede wird diese Rechnungsperiode definiert. Liegt keine Vereinbarung vor, gilt eine Abrechnungsperiode von einem Jahr, wie sie auch bei Banken gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen üblich ist. Ein Kontokorrent kann nur für Forderungen und Leistungen eingerichtet werden, die kontokorrentfähig sind. Außerdem müssen die Geschäftspartner sich darüber einig sein, welche Leistungen und Ansprüche aufgenommen werden.

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Was ist nicht auf dem Kontokorrent zu buchen?

Grundsätzlich zählen dazu alle Forderungen und Leistungen, die nicht an das Kontokorrent gebunden sind. Unerwartete Ansprüche oder Forderungen mit ungewöhnlich hohen Beträgen werden in der Regel nicht im Saldo erfasst, sondern gesondert in Rechnung gestellt. Außerdem werden solche Forderungen nicht auf dem Kontokorrent geführt, die einer sofortigen Zahlungsverpflichtung unterliegen.

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