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Mitarbeiterbeteiligung

Beschreibung im Lexikon

Mitarbeiterbeteiligung

Die Mitarbeiterbeteiligung gilt zunächst als Modell, das die Eigenmotivation von Arbeitnehmern erhöhen soll. Im Unterschied zu gängigen Motivationsfaktoren, wie zum Beispiel Bonuszahlungen für besondere Leistungen oder das Erreichen von Umsatzzielen, stellt die Mitarbeiterbeteiligung dem Wortsinn gemäß eine Sonderform der Kapitalbeteiligung dar. Diese kann, je nach Rechtsform des Unternehmens, in unterschiedlicher Weise erfolgen. Die Aktie stellt die einfachste Möglichkeit dar, sich als Arbeitnehmer Anteile am eigenen Unternehmen zu sichern. Mit der sogenannten Kleinen Aktiengesellschaft steht diese Form der Mitarbeiterbeteiligung auch kleineren und mittelständischen Betrieben offen. Daneben haben GmbHs die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter als stille Teilhaber am Unternehmen zu beteiligen.

Besonderheiten der Kleinen AG

Eine Kleine Aktiengesellschaft ist nicht börsennotiert, daher sind die Aktien nur der eigenen Belegschaft zugänglich. Im Vordergrund stehen daher nicht die möglichen Zugewinne durch steigende Aktienkurse, sondern die damit verbundene jährliche Dividende. Die Kleine AG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern im Rahmen des Aktiengesetzes lediglich von den Verpflichtungen börsennotierter AGs abgegrenzt. Als Mitarbeiterbeteiligungsmodell unterliegen Kleine AGs vereinfachten Regularien, was die Publikationspflichten, die Einberufung von Hauptversammlungen und Beschlussfassungen betrifft.

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Stille Teilhaber einer GmbH

Die stille Teilhaberschaft eines Mitarbeiters gilt immer noch als besonders unkomplizierte Form der Mitarbeiterbeteiligung. Arbeitgeber bringen eigenes Kapital in Unternehmen ein, das der wirtschaftlichen Lage entsprechend jährlich verzinst wird. Für die Mitarbeiter ist diese Form der Kapitalbeteiligung nicht mit Stimmrechten verbunden, aber als Kapitalanlage attraktiv. Stille Teilhaber haben ein Recht auf Einsicht in die Ertragslage der Firma und können durch entsprechende Verträge sogar ausschließen, im Falle von Verlusten für diese haften zu müssen. Als Abwandlung dieses Beteiligungsmodells kann das Mitarbeiterdarlehen gelten. Auch hier steht eine Erfolgsbeteiligung in Form einer jährlichen Verzinsung dar. Allerdings ist diese Form des Darlehens nicht mit einer direkten Anteilseignerschaft am Unternehmen verknüpft.

GmbH-Beteiligung mit Stimmrecht

Dieses Modell ist in erster Linie Führungskräften vorbehalten und kann aus formalen Gründen nicht für die gesamte Belegschaft angeboten werden. In der Regel bieten sich solche Formen der direkten GmbH-Beteiligung an, wenn Führungskräfte mit geringeren Grundbezügen ausgestattet werden, dafür aber gemäß ihrer Anteile direkt am erwirtschafteten Gewinn beteiligt sind. Demnach agieren sie wie Unternehmer und tragen eine hohe Mitverantwortung für den Gesamterfolg und für ihr eigenes Einkommen. Als Alternative zu diesem Modell kann ein Unternehmen seine Führungskräfte ohne handelsrechtlich eingetragene GmbH-Beteiligung am Erfolg teilhaben lassen. Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusicherung von jährlichen Tantiemen als Form der Gewinnbeteiligung ist eine Möglichkeit, einen bestimmten Anteil der Vergütung vom Erfolg des Unternehmens abhängig zu gestalten.

Vor- und Nachteile von Mitarbeiterbeteiligungen

Verwaltungskosten und die Einhaltung bestimmter formaler Regeln fallen bei allen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen an. Allerdings werden diese gegenüber den grundsätzlichen Vorteilen oft überbewertet. Aus Sicht der Arbeitnehmer kann eingesetztes Kapital, das dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, im Falle einer Insolvenz verloren gehen. Für den Arbeitgeber selbst bedeuten Mitarbeiterbeteiligungen vor allem mehr Spielräume bei der Beschaffung von Kapital, Verteilung von Verantwortung auf mehr Köpfe. Im Vordergrund steht bei allen Modellen das Ziel, Mitarbeiter zu unternehmerischem, also verantwortungsvollem Denken und Handeln zu motivieren.

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