Für eine nicht selbstständige Arbeit erhalten angestellte Arbeitnehmer und Arbeiter ein Arbeitsentgelt, das auch als Vergütung bezeichnet wird. Die erbrachte Leistung wird durch verschiedene Arten der Vergütung bezahlt. Üblich sind monatliche Vergütungen in Form eines Gehalts oder eines Lohns. Die Vergütung für Beamte, Richter und Soldaten wird als Besoldung bezeichnet. Wer als Freiberufler tätig ist, erhält ein Honorar. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Vergütung als eine der Hauptpflichten in einem Dienstvertrag in § 611. Derjenige, der einen Dienst zusagt, muss diesen demnach auch erbringen, während die andere Vertragspartei zur Erbringung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.
Gehalt: Vergütung für Arbeitnehmer
Angestellte erhalten ihre Vergütung als regelmäßige monatliche Zahlung. Der Arbeitgeber zahlt unabhängig von den Arbeitstagen oder den geleisteten Stunden einen Festbetrag. Das Gehalt überweist der Arbeitgeber üblicherweise auf das Konto des Arbeitnehmers. Zu unterscheiden sind das Brutto- und das Nettogehalt. Beim Bruttogehalt handelt es sich um die arbeitsvertraglich festgelegte Vergütung. Ausgezahlt wird das Nettogehalt an den Arbeitnehmer, da vom Bruttogehalt Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben einbehalten werden. Entsprechende Angaben über die Abzüge können der Gehaltsabrechnung entnommen werden. Neben dem Namen des Arbeitnehmers enthält die Abrechnung die Höhe der Vergütung, die Steuerklasse, den Familienstand sowie die einbehaltenen Abzüge.
Lohn: Vergütung für gewerbliche Arbeitnehmer
Der Lohn wird nicht als regelmäßiger Festbetrag ausgezahlt, sondern ergibt sich aus den jeweils im Abrechnungszeitraum geleisteten Stunden des Arbeitnehmers. Möglich sind auch Lohnzahlungen auf Basis der produzierten Stückzahlen. Die monatlichen Auszahlungen können daher aufgrund der Anzahl der Arbeitstage und der geleisteten Arbeitszeit Schwankungen unterliegen. Auch bei Lohnzahlungen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Bruttolohn, von dem Steuern und Sozialabgaben einbehalten werden. Nach Abzug ergibt sich der Nettolohn, der dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Der Mitarbeiter erhält als Lohnabrechnung einen Lohnzettel mit den notwendigen Angaben.
Tipp:
Besoldung: Vergütung für Beamte
Bei der Besoldung handelt es sich um Dienstbezüge für Beamte, Richter oder Soldaten. Die Höhe der Besoldung regeln die jeweiligen Bundesländer in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Da Beamte ihre Arbeitskraft dem Staat widmen, ist ihr Dienstherr auf Grundlage des sogenannten Alimentationsprinzips verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang zu alimentieren. Die Besoldung besteht aus einem Grundgehalt, das sich aus der jeweiligen Besoldungsgruppe ergibt. Dazu kommen ein Familienzuschlag und unter bestimmten Bedingungen weitere Zuschläge.
Honorar: Vergütung für Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte oder Architekten erhalten für ihre erbrachten Leistungen ein Honorar. Auch Steuerberater oder Künstler werden auf dieser Basis bezahlt. Als Basis dienen in einigen Berufszweigen bestimmte Gebührenordnungen. Vertraglich vereinbart wird die Höhe der Bezahlung in einem Honorarvertrag. Im Gegensatz zu anderen Vergütungsarten werden bei einem Honorar keine Steuern oder Sozialabgaben abgezogen. Wer ein Honorar erhält, muss sich um die Zahlung dieser Abgaben selbst kümmern.