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Passiva

Beschreibung im Lexikon

Passiva

Die Passiva befinden sich auf der rechten Seite der Bilanz und zeigen das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens. Hier ist zu erkennen, wie sich das Unternehmen finanziert und woher die Mittel stammen. Die Gliederung der Passiva ergibt sich aus § 266 Handelsgesetzbuch und erfolgt nach der Fälligkeit der einzelnen Positionen:

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Passive Rechnungsabgrenzung

Die genaue Gliederung in der Bilanz ist von der Rechtsform eines Unternehmens abhängig. Bei Ordnung nach Fälligkeit ist zu beachten, dass beim langfristig verfügbaren Eigenkapital kein Rückzahlungstermin angegeben sein darf. Das heißt: Das Kapital muss dem Unternehmen für eine unbegrenzte Zeit zur Verfügung stehen.

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Das Eigenkapital

Das Eigenkapital ist das eigene Kapital des Unternehmens, also das Kapital, das von Gesellschaftern oder Eigentümern ins Unternehmen eingebracht wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Eigentümer zu einer Einlage verpflichtet. Bei einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird das Eigenkapital als Stammkapital oder Grundkapital bezeichnet. Kapitalgesellschaften müssen nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs bestimmte finanzielle Reserven bilden, das sind die Kapitalrücklagen, die ebenfalls zu den Passiva zählen.

Reserven, die aus den jährlichen Gewinnen einbehalten werden, sind die Gewinnrücklagen. Hier gibt es verschiedene Arten der Rücklagen:

  • Gesetzliche Rücklagen, zu deren Bildung Kapitalgesellschaften verpflichtet sind
  • Rücklagen für Unternehmensanteile
  • Satzungsmäßige Rücklagen
  • Sonstige Rücklagen

Die Rückstellungen

Die Rückstellungen zählen zum Fremdkapital des Unternehmens. Für Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit noch nicht feststehen, bilden Unternehmen Rückstellungen, die zu den Passiva der Bilanz zählen. Beispielsweise bilden Unternehmen Rückstellungen für Pensionszahlungen. Auch für drohende Verluste sind nach § 249 HGB Rückstellungen zu bilden.

Die Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um die Schulden eines Unternehmens. Das können offene Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder anderen Gläubigern sein. Auch von Banken gewährte Kredite sind Verbindlichkeiten, die zu den Passiva zählen. Anzahlungen, die ein Unternehmen bereits vor Abnahme der Bestellung von einem Kunden erhalten haben, zählen ebenso zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Passiva beinhalten darüber hinaus sonstige Verbindlichkeiten, zu denen beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge gehören.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Das Handelsgesetzbuch regelt die passive Rechnungsabgrenzung in § 250 HGB. Demnach gehören Einnahmen oder Erträge, die ein Unternehmen vor dem Abschlussstichtag erhält, zu den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Dabei kann es sich beispielsweise um Mieten handeln, die im Voraus an das Unternehmen gezahlt werden. Für Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag eingehen, ist die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens erforderlich. Dabei wird vom Ertragskonto an die passive Rechnungsabgrenzung gebucht, entsprechende Buchhaltungssoftware unterstützt bei der korrekten Buchung.

Die Summe aus allen Positionen der Passiva entspricht der Summe der Aktiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet.

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