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Was sind Schulden?
Im Bilanz- und Steuerrecht bezeichnet man Schulden als Verbindlichkeiten bzw. finanzielle Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten. Diese weisen die Unternehmen in der Bilanz als Fremdkapital auf der Passivseite aus. Zu den Schulden gehören unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten oder anderen Gläubigern. Zusammen mit dem Eigenkapital ergeben die Schulden das Gesamtkapital des Unternehmens und spiegeln somit die Finanzierung der Unternehmensaktivitäten wider.
Schulden können kurzfristig oder langfristig ausgelegt sein und dienen häufig der Finanzierung von größeren Investitionen oder der Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Eine sorgfältige Verwaltung der Finanzschulden ist für Unternehmen entscheidend, um die finanzielle Stabilität nachhaltig zu gewährleisten.
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Die Schulden in der Bilanz gliedern
Die Gliederung der Passivseite einer Bilanz gibt Auskunft darüber, woher das Kapital eines Unternehmens stammt. Die einzelnen Positionen werden gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (§ 266 HGB) nach ihrer Fälligkeit geordnet. Das Eigenkapital steht an erster Stelle, da es dauerhaft im Unternehmen verbleibt. Danach folgen die Rückstellungen und schließlich die Verbindlichkeiten, zu denen die Schulden des Unternehmens gehören. Am Ende der Passiva kann, falls vorhanden, ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Das Handelsgesetzbuch regelt neben der Bilanzaufstellung auch die detaillierte Einteilung der Verbindlichkeiten. Demnach sind alle zum Stichtag der Bilanzerstellung bestehenden Schulden des Unternehmens in der Bilanz auszuweisen. Dabei gilt das sogenannte Saldierungsverbot, nach dem Vermögen und Verbindlichkeiten nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Die Schulden sind in der Bilanz in folgende Kategorien gegliedert:
- Anleihen: Verbindlichkeiten aus der Ausgabe und dem Verkauf von Wertpapieren
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: aufgenommene Darlehen und Kredite
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: Zahlungen, die Kunden bereits vor Ausführung der Bestellung geleistet haben
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Schulden des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Sonstige Verbindlichkeiten: Steuerverpflichtungen oder Sozialversicherungsbeiträge
Die Schulden in der Bilanz bewerten
Nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (§ 253 HGB) sind Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Damit ist der Betrag gemeint, den der Unternehmer zurückzuzahlen hat, um seine Schulden zu tilgen. Bei Lieferanten- oder Barkrediten entspricht der Erfüllungsbetrag dem Rückzahlungsbetrag, der sich aus den vorliegenden Rechnungen oder anderen Unterlagen ergibt. Handelt es sich um Schulden in einer fremden Währung, sind diese zum Bilanzierungsstichtag in Euro umzurechnen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In dieser Position sind sowohl Bankdarlehen als auch Kontokorrentkredite auszuweisen. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, müssen Verbindlichkeiten, die durch eine Grundschuld oder eine Sicherungsübereignung abgesichert sind, entsprechend ausgewiesen werden. Zudem vermerken Unternehmen bei der Bilanzierung in der Regel die Restlaufzeiten dieser Darlehen.
Erhaltene Anzahlungen
Kunden leisten unter Umständen Zahlungen, bevor eine Leistung oder Fertigstellung eines Produktes erbracht wurde. Zum Bilanzstichtag bilanzieren Unternehmen diese Positionen als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen). Sollen die Anzahlungen als Aktiva verbucht werden, können die erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten abgesetzt werden. In diesen Fällen wird auf der Passivseite der Bilanz nicht gebucht. Bei der korrekten Buchung ist eine entsprechende Buchhaltungssoftware hilfreich.
Was tun im Falle von Schulden
Wenn Schulden zur Belastung werden, ist schnelles Handeln entscheidend, um die finanzielle Situation zu stabilisieren. Eine frühzeitige Analyse der Lage hilft, den Überblick zu behalten und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Folgende Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um sich einen Weg aus der Verschuldung zu erarbeiten:
- Schuldenübersicht erstellen: Alle offenen Verbindlichkeiten, Gläubiger und Fälligkeiten notieren, um den genauen Schuldenstand zu kennen.
- Einnahmen und Ausgaben prüfen: Ein Haushaltsbuch führen, um unnötige Ausgaben zu erkennen und Einsparpotenziale zu nutzen.
- Gläubiger kontaktieren: Offene Kommunikation suchen, um Zahlungsziele zu verlängern oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
- Prioritäten setzen: Wichtige Zahlungen wie Personal, Strom und Versicherungen zuerst begleichen, um grundlegende Lebenshaltungskosten zu sichern.
- Schuldnerberatung aufsuchen: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um rechtliche Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen zu erhalten.
- Insolvenzverfahren prüfen: Als letzter Ausweg kann eine Insolvenz beantragt werden, um eine geordnete Entschuldung zu ermöglichen.
Diese Schritte helfen, Ordnung in die Finanzen zu bringen und eine langfristige Lösung für Schuldenprobleme zu finden.