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Schulden

Beschreibung im Lexikon

Schulden

Schulden, die in einem Unternehmen gegenüber Dritten bestehen, weisen die Unternehmen in der Bilanz als Fremdkapital auf der Passivseite aus. Zu den Schulden gehören Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder anderen Gläubigern. Die Schulden bilden zusammen mit dem Eigenkapital das Gesamtkapital des Unternehmens.

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Die Schulden in der Bilanz gliedern

Aus der Passivseite einer Bilanz ist zu erkennen, woher das Kapital eines Unternehmens stammt. Die einzelnen Positionen werden den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs entsprechend nach Fälligkeit gegliedert. Das Eigenkapital befindet sich an erster Stelle, da es dauerhaft im Unternehmen verbleibt. Danach folgen die Rückstellungen und schließlich die Verbindlichkeiten, zu denen die Schulden des Unternehmens gehören. Letzte Position bei den Passiva ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Handelsgesetzbuch regelt die Bilanzaufstellung und die Einteilung der Verbindlichkeiten. Demnach sind alle zum Stichtag der Bilanzerstellung bestehenden Schulden des Unternehmens in der Bilanz auszuweisen. Es gilt ein sogenanntes Saldierungsverbot, nach dem Vermögen und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden dürfen. Die Einteilung der Schulden in der Übersicht:

  • Anleihen (Verbindlichkeiten, die durch den Verkauf von Wertpapieren entstehen)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (aufgenommene Darlehen)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Zahlungen, die Kunden bereits vor Ausführung der Bestellung geleistet haben)
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Schulden des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten)
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Sonstige Verbindlichkeiten (Steuerverpflichtungen oder Sozialversicherungsbeiträge)

Die Schulden in der Bilanz bewerten

Nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs § 253 sind Verbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Damit ist der Betrag gemeint, den der Unternehmer zurückzuzahlen hat, um seine Schulden zu tilgen. Bei Lieferanten- oder Barkrediten entspricht der Erfüllungsbetrag dem Rückzahlungsbetrag, der sich aus den vorliegenden Rechnungen oder anderen Unterlagen ergibt. Handelt es sich um Schulden in fremder Währung, sind diese zum Bilanzierungsstichtag in Euro umzurechnen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In der Position sind sowohl Bankdarlehen als auch Kontokorrentkredite auszuweisen. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, müssen Verbindlichkeiten, die durch eine Grundschuld oder eine Sicherungsübereignung abgesichert sind, entsprechend ausgewiesen werden. In der Regel vermerken Unternehmen bei der Bilanzierung zudem die Restlaufzeiten dieser Darlehen.

Erhaltene Anzahlungen

Kunden leisten unter Umständen Zahlungen, bevor eine Leistung oder Fertigstellung erbracht wurde. Zum Bilanzstichtag bilanzieren Unternehmen diese Positionen als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz als erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. Bei der korrekten Buchung ist eine entsprechende Buchhaltungssoftware hilfreich. Sollen die Anzahlungen als Aktiva verbucht werden, können die erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten abgesetzt werden. In diesen Fällen wird auf der Passivseite der Bilanz nicht gebucht.

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