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Ratenzahlung

Beschreibung im Lexikon

Ratenzahlung

Ratenzahlung bezeichnet die Zurückzahlung eines geliehenen Geldbetrags in mehreren kleinen Beträgen. Dies stellt eine Finanzierung dar, die verschiedene Vorteile bietet. Heute ermöglicht die Ratenzahlung die Anschaffung von hochwertigen Investitions- oder Konsumgütern im gewerblichen wie im privaten Bereich. Ihre Vereinbarung erfolgt im Rahmen von Rahmenkreditverträgen. Unternehmer bieten häufig Ratenzahlungen als Marketinginstrument an, um Kunden zum Kauf von angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu motivieren. Dabei arbeiten sie häufig mit Kreditinstituten zusammen.

Insbesondere in den folgenden Branchen sind Ratenzahlungen weit verbreitet:

  • Autohändler
  • Versandhändler beziehungsweise Online-Shops
  • Möbelhäuser

Die Besonderheiten von Ratenzahlungen

In der Regel sind erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren sofort in einer Summe vom Kunden zu bezahlen. Bei einem Ratenzahlungsvertrag vereinbaren Unternehmen und Kunde, davon abzuweichen. Sie verschieben die Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt. Die Rückzahlung erfolgt in Form von kleinen Beträgen, die meist als monatliche Raten zu erbringen sind.

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Der Ratenkredit als Basis für Ratenzahlungen

Der Ratenkredit gehört neben dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Kredit zu den hierzulande am weitesten verbreiteten Finanzierungsformen. Bei dieser Kreditarten vereinbaren Kreditgeber und -nehmer, den in einer Summe ausgezahlten Kreditbetrag in gleich hohen Raten zurückzuzahlen.

Die Ratenzahlung bietet den Vorteil, dass die stets gleiche Höhe der Rückzahlungsbeträge gut bei der Finanzplanung zu berücksichtigen ist. Dies gilt sowohl für das Haushalten privater Kunden als auch für die Budgetorganisation von Unternehmen.
Einem Ratenkredit liegt ein Kreditvertrag zugrunde, in dem die Vertragsparteien einen feststehenden Zins vereinbaren. Er behält – unabhängig von der Entwicklung der Marktzinsen – stets dieselbe Höhe. Dies ist sogar bei sehr langen Laufzeiten von mehr als fünf Jahren der Fall.

Die gleichbleibenden Raten setzen sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Während der Laufzeit sinkt dabei der Zinsanteil kontinuierlich, während der Tilgungsanteil steigt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sich der zu verzinsende Restkredit durch jede Ratenzahlung verringert.

Besondere Vereinbarungen bei Ratenzahlungen

Zahlreiche Ratenkreditverträge sehen besondere Vereinbarungen vor, um den Kunden die Rückzahlung noch einfacher zu machen. Einige dieser Vergünstigungen können die Schuldner optional in Anspruch nehmen.

Aufschub der ersten Ratenzahlung

Unternehmen beziehungsweise Kreditinstitute räumen ihren Kunden zu Beginn der Kreditlaufzeit eine Frist ein, in der sie noch keine Rückzahlung erbringen müssen. So beginnen die Ratenzahlungen beispielsweise erst drei oder sechs Monate nach Vertragsbeginn.

Tilgungsaussetzungen bei Schwierigkeiten mit der Rückzahlung

Darüber hinaus besteht bei vielen Kreditverträgen auch die Möglichkeit, eine oder mehrere Ratenzahlungen auszusetzen. Dies bewährt sich insbesondere dann, wenn der Kunde Probleme bei der Aufbringung der Raten bekommt. Ursache dafür können Veränderungen der persönlichen Situation sein, wie zum Beispiel Scheidung oder Verlust des Arbeitsplatzes.

Vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentscheidung

Von dieser Regelung profitieren Kunden, wenn ihnen unerwartet viel Geld für die Rückzahlung des Ratenkredits zur Verfügung steht. Dann können Sie höhere Ratenzahlungen als vereinbart erbringen, um Zinsen zu sparen.

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