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Fälligkeit

Beschreibung im Lexikon

Fälligkeit

Die Fälligkeit ist ein Begriff, der im Bereich der finanziellen Schuld bekannt geworden ist. In diesem Zusammenhang steht sie grundsätzlich für den Zeitpunkt, zu dem die Erfüllung eines Anspruchs durchzuführen ist. Die Basis für eine potenzielle Entstehung stellt ein Rechtsgeschäft dar. Es beinhaltet die Willenserklärung von zwei Parteien in Bezug auf einen Anspruch, wobei eine Partei als Gläubiger und eine als Schuldner auftritt. Bei einer Vereinbarung besteht die Fälligkeit nicht zwingend von Beginn an. Sie tritt erst ein, wenn der Gläubiger rechtlich in der Lage ist, die Leistung vom Schuldner zu verlangen.

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Der Zeitpunkt der Fälligkeit

Wann der Zeitpunkt einer Fälligkeit eintritt, ist abhängig von dem bestehenden Rechtsverhältnis. Grundsätzlich besteht nach § 271 Abs. 1 BGB für den Gläubiger die Möglichkeit, die Leistung direkt einzufordern. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht, entsteht ein Verzug. Bezeichnet wird der Zeitpunkt einer Fälligkeit als Maturity. Der Schuldner erhält die Information über die Anforderung des Gläubigers. Ist im Rechtsverhältnis der Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bestimmt und aus den Umständen nicht erkennbar, ist der sofortige Eintritt möglich. In der Regel geht sie jedoch mit einer vorherigen Kündigung von einem Vertrag einher.

Die Bestimmungsmöglichkeiten für eine Fälligkeit

Es gibt verschiedene Bestimmungsmöglichkeiten für die Fälligkeit. Unterschieden wird zwischen:

  • der Festlegung durch einen Vertrag und
  • der Festlegung durch das Gesetz.

Wenn die Fälligkeit durch einen Vertrag bestimmt wird, wird von einer vertraglichen Abrede gesprochen. Anders ist es bei der Ausstellung einer Rechnung. Die Rechnung enthält eine rechtliche Forderung, markiert durch einen Termin oder eine Frist. In der Rechnung muss für diesen Fall ein klares Zahlungsziel vermerkt sein. Ist dies vorhanden, greifen die §§ 187 ff BGB und die Forderung ist nicht zwingend direkt zu erfüllen. Ausreichend ist ein Ausgleich nach Ablauf einer Frist.

Bei der Bestimmung durch das Gesetz ist die Grundlage für die Forderung abhängig von dem Bereich, in dem sich Gläubiger und Schuldner bewegen. Unterscheidungen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Bereiche. So sind die Grundlagen für die Leistungszeit im Mietrecht anders als bei einem Sachdarlehen.

Vorgehen bei einer Nichterfüllung der Fälligkeit

Meist handelt es sich um eine finanzielle Forderung, die zu erfüllen ist. Sind die liquiden Mittel nicht vorhanden und waren Kreditgespräche erfolglos, besteht die Option einer Stundung. Mit dieser erfolgt das Verschieben einer bestehenden Fälligkeit, wobei die Erfüllbarkeit weiterhin bestehen bleibt. Ebenso wird bei der Stundung eine vertragliche Abrede notwendig. Faktisch ist es möglich, diese im Vertrag zu vermerken. Eine nachträgliche Gewährung für den Schuldner nach dem Leistungsdatum ist die weitere Option.

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