Schwarzarbeit in Deutschland: Definition, Nachweis und Strafen
Schwarzarbeit ist in vielen Branchen in Deutschland leider nach wie vor weit verbreitet. Sie ist ein ernsthaftes Problem für die Wirtschaft, da sie Steuereinnahmen vorenthält, die Sozialversicherung belastet und faire Wettbewerbsbedingungen untergräbt. Die meisten Betriebe haben sicherlich ein grundlegendes Verständnis für dieses Problem. Mitunter verläuft die Grenze zwischen Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfe und Steuerhinterziehung jedoch fließend. Daher ist es wichtig, die Unterschiede genau zu kennen und Verstöße zu vermeiden.
In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, was Schwarzarbeit ist (und was nicht), welche Strafen Arbeitgebern und Arbeitnehmern drohen, wie sie bekämpft wird und wie Sie Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung melden können.
Inhalt
Was ist Schwarzarbeit (und was nicht)?
Unter Schwarzarbeit versteht man das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen, bei denen Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtige Selbstständige steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie gewerberechtliche Vorgaben umgehen oder missachten.
Da Arbeitgeber für jedes Arbeitsentgelt Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten müssen, stellt die Schwarzarbeit, die in der Regel ohne Vertrag erfolgt, einen bewussten Verstoß gegen das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht dar. Wenn ein Unternehmer also seine Leistungen erbringt oder durch einen Arbeitnehmer erbringen lässt, ohne dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, ist das eine Form der Schwarzarbeit bzw. illegalen Beschäftigung.
Schwarzarbeit kann in vielfältiger Ausprägung vorliegen und umfasst nach §1 des SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) folgende Verstöße:
- wenn den sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht nachgekommen wird
- wenn die durch Dienst- oder Werkleistungen erbrachten steuerlichen Pflichten nicht erfüllt werden
- wenn ein Empfänger von Sozialleistungen den Leistungsträger nicht über ausgeführte Dienst- und Werksleistungen informiert
- wenn ein selbstständiger Betrieb kein Gewerbe angemeldet hat
- wenn ein Handwerker sein zulassungspflichtiges Handwerk nicht die Handwerksrolle eintragen lässt
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Tätigkeiten zwangsläufig als Schwarzarbeit betrachtet werden. Nicht unter diese Definition fallen alle Dienst- und Werksleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind. Dazu gehören Tätigkeiten, die
- von Lebenspartnern oder Angehörigen,
- aus Gefälligkeit
- im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
- im Wege der Selbsthilfe
erbracht werden. Das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen ist in diesen Fällen keine Schwarzarbeit und daher auch nicht strafbar.
Gefälligkeit oder Schwarzarbeit
Doch wo liegt genau die Grenze in der Praxis? Wenn sich ein Nachbar beispielsweise gelegentlich fürs Rasenmähen ein geringes Entgelt geben lässt, ist dies keine Schwarzarbeit. Erledigt er diese Gartenarbeiten jedoch häufiger und verdient sich damit seinen Unterhalt, muss er seine Tätigkeit entsprechend anmelden und Abgaben abführen.
Charakteristisch für Verstöße sind mündliche Abreden, die in bar bezahlt werden. Nimmt ein selbstständiger Handwerker einige Arbeiten am Haus seines Auftraggebers vor und wird dafür bezahlt, muss er eine Rechnung nach den gültigen Vorschriften ausstellen und Steuern abführen.
Außerdem muss sein Betrieb angemeldet sein. Maßgeblich sind hierbei die auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht und die Höhe des Entgeltes. Tut er dies nicht, arbeitet er schwarz.
Erledigt der Handwerker hingegen Arbeiten für seinen Bruder und erhält dafür nur eine geringe Entschädigung, findet das SchwarzArbG in diesem Fall keine Anwendung.
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Wie wird Schwarzarbeit bekämpft?
Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind in Deutschland je nach Verstoß die Bundeszollverwaltung oder die kommunalen Behörden zuständig.
Gewerbe- oder handwerksrechtlichen Verstößen fallen meist in die Zuständigkeit von kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden. Dazu gehören Landkreise sowie kreisfreie und selbstständige Städte. Alle anderen Fälle werden von den deutschen Zollämtern und deren Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verfolgt. Bereits bei deren Anbahnung werden sie hellhörig.
Schwarzarbeit wird auf verschiedene Weisen bekämpft, darunter durch:
- Gesetzgebung: Verordnungen und Gesetze wie das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz dienen dazu, Schwarzarbeit einzudämmen und zu bekämpfen. Sie legen zudem klare Regelungen und Strafen zur Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung fest.
- Kontrollen: Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft führen die Zollbeamten der FKS verdachtsunabhängige Befragungen, Kontrollen und Prüfungen durch, um Schwarzarbeit aufzudecken und zu verhindern. Dies kann die Überprüfung von Unternehmen, Baustellen, Arbeitsplätzen, Geschäftsräumen und Arbeitsstätten umfassen.
- Aufklärung: Regierungen, Behörden und Organisationen informieren mit Pressekampagnen, Schulungen und Informationsveranstaltungen über die negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitnehmer.
Zusammenarbeit: Da Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung oft grenzüberschreitend auftreten, arbeiten die Behörden international zusammen, um Informationen auszutauschen und gemeinsam gegen das Problem vorzugehen.
Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen?
Schwarzarbeit nachzuweisen ist nicht immer ganz einfach, zumal in diesem Bereich die organisierte Form der Schwarzarbeit immer mehr zunimmt. Insbesondere Verschleierungstaktiken und der sogenannte Kettenbetrug, bei dem falsche Dokumente in den Verkehr gebracht werden, machen es den Behörden schwer, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken.
Dennoch können die kommunalen Behörden und Zollämter auf folgenden Wegen Verstöße nachweisen:
- Regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen zur Identifikation von Schwarzarbeit
- Überprüfung von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweisen und anderen Dokumenten, da fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen ein erster Hinweis sein können
- Verfolgen von (anonymen) Hinweisen und Beschwerden von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Nachbarn oder anderen Personen, die auf mögliche Verstöße hindeuten
- Konkrete Befragungen von Zeugen, Durchsuchungen von Geschäftsräumen, etc.
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie Steuerbehörden, Sozialversicherungsträgern oder Strafverfolgungsbehörden
Strafen bei nachgewiesener Schwarzarbeit
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in Deutschland gesetzlich verboten und damit illegal. Deshalb drohen bei Verstößen ernsthafte Konsequenzen. Die Strafen für Schwarzarbeit reichen von Bußgeldern bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen, je nach Einzelfall, Schwere des Verstoßes und ob die überführte Person Wiederholungstäter ist. Wie wichtig die Arbeit der FKS in diesem Bereich ist, zeigen die Zahlen der Bundeszollverwaltung aus dem Jahr 2022:
- Mehr als 53.000 überprüfte Arbeitgeber
- 111.000 eingeleitete Strafverfahren
- 48.000 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Von Gerichten verhängte Freiheitsstrafen von insgesamt 1.383 Jahren
In Deutschland können sowohl Arbeit- /Auftraggeber, selbstständiger Unternehmer und Arbeitnehmer bestraft werden. Darüber hinaus können bei Verstößen Schadensersatzforderungen entstehen.
Strafe für Privatpersonen und Arbeitnehmer
Angestellte tragen nur insofern Mitverantwortung, als dass die Pflicht zur Abgabe von Steuern und Sozialversicherungsbeträgen dem Arbeitgeber obliegt. Dennoch können in bestimmten Fällen auch ihnen und Privatpersonen Strafen aufgebrummt werden:
- Bis zu 5.000 Euro: Wenn geringfügig Beschäftigte im eigenen Haushalt nicht angemeldet sind
- Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe: Wenn man illegaler Beschäftigung nachgeht
- Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe: Wenn man als Selbstständiger schwarzarbeitet und parallel Sozialleistungen bezieht
- Abschiebung: Wenn man Nicht-EU-Bürger ist und ohne Aufenthaltserlaubnis arbeitet
Strafe für Auftraggeber, Arbeitgeber und Selbstständige
Folgende strafrechtliche Konsequenzen haben in Deutschland selbstständig tätige Personen, Gewerbetreibende, Auftrag- sowie Arbeitgeber zu befürchten, die gegen ihre Abgabe- und Meldepflichten verstoßen:
- Bis zu 1.000 Euro: Wenn notwendige Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden
- Bis zu 25.000 Euro: Wenn Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet sind (auch Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren sind bei schweren Verstößen denkbar)
- Bis zu 50.000 Euro: Wenn das Gewerbe nicht angemeldet oder das Handwerk nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist
- Bis zu 500.000 Euro: Wenn man Schwarzarbeiter beschäftigt
- Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe: Wenn man Sozialversicherungsbeiträge vorenthält
- Bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe: Wenn Lohn und Steuern hinterzogen werden
- Übernahme der Kosten der Abschiebung einer illegal beschäftigten Person
Unabhängig von den verhängten Strafen sind natürlich sämtliche Steuern und Sozialabgaben zurück- bzw. nachzuzahlen. Auch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung können eingeleitet werden.
Schwarzarbeit melden (anonym)
In Deutschland sind die einzelnen Hauptzollämter mit ihrer Finanzkontrolle Sicherheit für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zuständig. Deshalb sind diese auch die richtigen Ansprechpartner, um Schwarzarbeit zu melden oder Hinweise auf einen möglichen Verstoß zu geben. Anzeigen können zudem bei der Polizei, Sozialleistungsträgern und Jobcentern erstattet werden, da sich diese dann mit den entsprechenden Behörden austauschen.
Generell kann Schwarzarbeit anonym oder unter Angabe des Vor- und Nachnamen gemeldet werden. Die Angabe eines Namens ist nicht verpflichtend, unterliegt jedoch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird nicht unbefugt weitergegeben. Hinweisgeber können telefonisch, schriftlich und per Online-Formular die Meldung von Schwarzarbeit vornehmen.
Für Anfragen zu konkreten Vorgängen, allgemeinen Auskünften und Anliegen rund um das Thema steht die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden bereit. Bei gewerbe- oder handwerksrechtlichen Verstößen sollten am besten die lokalen Behörden und Ämter verständigt werden.
Was passiert, wenn man Schwarzarbeit meldet?
Wenn Schwarzarbeit oder eine illegale Beschäftigung gemeldet werden, setzt das einen umfangreichen Prozess in Gang.
Zuerst gehen die Schwarzarbeitbekämpfungsbehörden der Kommunen oder des Zolls dem Verdacht nach und nehmen erste Ermittlungen auf. Dazu gehören unangekündigte Kontrollen, die Sichtung von Unterlagen und Befragungen.
Werden Verstöße, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung festgestellt, kann der Zoll direkt Bußgelder verhängen. Handelt es sich um schwere Verstöße, kann zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden. In diesem Fall wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei einer Verurteilung drohen der betroffenen Person erhebliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Arbeit- und Auftraggeber werden zudem zur Nachzahlung von nicht geleisteten Steuern und Sozialversicherungsbeträgen aufgefordert. Darüber hinaus können sie von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, ihre Gewerbeerlaubnis verlieren oder eine berufliche Zulassung entzogen bekommen. Zu guter Letzt kommt ein gehöriger Reputationsschaden hinzu.
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