Hiermit wird ist ein spezieller Nachlass auf den Kauf- oder Herstellungspreis bezeichnet. Er wird nur dann gewährt, wenn Kunden die Rechnung innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen. Da Verkäufer und Hersteller im Vorfeld nicht wissen, ob ihre Kunden den Skonto nutzen, erfolgt die Verbuchung erst nach dem Zahlungseingang. Es ist ein Mittel zur Belohnung einer guten Zahlungsmoral. Lieferanten profitieren vom schnellen Zahlungseingang, während Kunden auf diese Weise ihren Rechnungsbetrag mindern. Für Kleinunternehmen, Freiberufler und Handwerksbetriebe ist dies eine sinnvolle Methode, um den meist engen finanziellen Spielraum nicht zu gefährden. Gleichzeitig ist seine Gewährung ein nützliches Marketing-Instrument. Kunden sind eher bereit, ihre Ware bei einem Lieferanten zu kaufen, der ihnen einen Preisnachlass gewährt. Auch Online-Shops dürfen ihren Kunden Skonto für sichere Zahlungsmethoden wie PayPal, Vorauszahlung oder die pünktliche Begleichung der Rechnung gewähren.
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Skonto als Kunde und Anbieter
Da auch Händler und Handwerker Kunden sind, sollten sie Skonto-Angebote ihrer Lieferanten nutzen. Bei den meist hohen Rechnungsbeträgen wirkt sich die frühzeitige Bezahlung der Rechnung unter Nutzung des Nachlasses spürbar aus. Die Verzögerung einer Rechnungsbezahlung ist gegenüber der Skontonutzung die Inanspruchnahme eines unnötig teuren kurzfristigen Kredits. Dennoch ist es nicht ratsam, die Rechnung gleich am ersten Tag zu bezahlen. Vielmehr profitieren Betriebe und Unternehmen doppelt, wenn sie die Zahlungsfrist nutzen und anschließend den Skonto in Anspruch nehmen. In der Regel beträgt der Skontosatz zwei oder drei Prozent des Rechnungsbetrags. Viele Unternehmen gewähren den Nachlass in zwei Schritten und berücksichtigen Gutschriften von drei Prozent bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen. Wenn Kunden die Rechnung innerhalb eines Monats bezahlen, erhalten sie oft noch 1,5 Prozent. Für seine Nutzung gilt das Datum des Rechnungseingangs. Dazu wird in der Regel ein Zeitraum von drei Tagen nach dem Rechnungsdatum anerkannt.
Skonto in der Preiskalkulation
Mit diesem Angebot reduzieren Anbieter grundsätzlich ihren Gewinn. Deshalb ist es wichtig, geplante Preisnachlässe bereits im Vorfeld in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum Rabatt wird der Skonto vom Barverkaufspreis berechnet und diesem zugeschlagen. Daraus ergibt sich der Zielverkaufspreis, auf dessen Basis dann die Berechnung möglicher Rabatte erfolgt. Nutzt ihn ein Kunde nicht, erhalten Lieferanten damit einen Ausgleich für die verspätete Bezahlung der Rechnung. Während der Betrag sich im Handel meist auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht, gewähren Handwerker den Nachlass oft nur auf einen Teil ihrer Rechnungen. Auf Fertigungskosten und Kosten für Wartungsarbeiten ist eine Skontierung nicht zulässig. Daher gewähren Handwerker den Preisnachlass nur für den Materialkostenanteil.
Skonto berechnen und in der Rechnung ausweisen
Seine Berechnung kann auf der Basis des Netto-Verkaufspreises oder des Bruttopreises inklusive Mehrwertsteuer erfolgen. Er muss in der Rechnung eindeutig ausgewiesen sein. Nur dann dürfen Kunden ihn bei Bezahlung der Rechnung abziehen. Eine sichere Formulierung lautet zum Beispiel: „Rechnungsbetrag zahlbar abzüglich 3 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungseingang innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum beträgt der Skontosatz 1,5 %. Nach einem Monat erfolgt die Zahlung netto. Auf Teilzahlungen ist ein Skontoabzug nicht zulässig.“