Beschreibung im Lexikon
Tarifvertrag
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen einen Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen und das Einkommen der betreffenden Berufsgruppe regelt. Bei einem Firmentarifvertrag handelt die Gewerkschaft die Bedingungen mit einem einzelnen Unternehmen aus. Darüber hinaus gibt es mit dem Manteltarifvertrag, dem Flächen- oder Verbandstarifvertrag und dem Branchentarifvertrag weitere Vertragsarten.
Inhalte der Tarifverträge
Das Grundgesetz regelt die Tarifautonomie in Artikel 9. Demnach handeln Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber die Vertragskonditionen ohne die Beteiligung weiterer Dritter aus. Das Tarifvertragsgesetz bestimmt, welche Rechte und Pflichten tarifvertraglich zu regeln sind. Demnach sind in den Verträgen Regelungen zum zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich enthalten. Darüber hinaus legen die sogenannten normativen Bestimmungen fest, für welche Branche oder welchen Wirtschaftszweig die Tarifverträge gelten. Weitere Regelungen wie- die Arbeitsbedingungen
- die Höhe des Arbeitsentgeltes
- die Arbeitszeiten
- die Höhe der Ausbildungsvergütung
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Kündigungsmodalitäten
- Urlaubstage
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