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Teilzeitarbeit

Beschreibung im Lexikon

Teilzeitarbeit

Teilzeit ermöglicht es Angestellten, in ihrem Beruf zu bleiben und gleichzeitig mehr Freizeit zu erhalten. So können sich Arbeitnehmer der Betreuung ihrer Kinder oder Angehöriger widmen, berufsbegleitend studieren oder anderen Aktivitäten neben ihrer Arbeit nachgehen. Teilzeitarbeit ist eines der flexiblen Arbeitsmodelle, mit denen sich eine bessere Vereinbarkeit von Privatem und Beruf erreichen lässt. Sinnvoll ist die verkürzte Arbeitszeit daher für Unternehmen und ihre Angestellten gleichermaßen, wobei es auf die richtige Personaleinsatzplanung ankommt. Muss der Arbeitnehmer in Teilzeit aufgrund der hohen Arbeitsbelastung regelmäßig Überstunden machen oder wird der Betriebsablauf gestört, entspricht die kürzere Arbeitszeit wohl nicht den Anforderungen der Stelle. Eine Position sollte daher stets für Teilzeitarbeit geeignet sein, sodass alle Beteiligten daraus ihre Vorteile ziehen können. In Deutschland werden Teilzeitstellen überwiegend von Frauen besetzt, Männer halten sich bei der Kinderbetreuung noch zurück. Grundsätzlich hat jeder Angestellte ein Recht auf Teilzeitarbeit, dies ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen nach § 8 erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss bereits für eine Dauer von mindestens sechs Monaten bei seinem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Er muss die kürzere Arbeitszeit bei seinem Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher beantragen und die gewünschte Arbeitszeit mitteilen.
  • Der Arbeitgeber muss eine Einigung mit seinem Angestellten finden und der Teilzeitarbeit zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass der Arbeitgeber nicht zwangsläufig dem Wunsch seines Mitarbeiters nach Teilzeit nachkommen muss. Wenn durch die Verkürzung der Arbeitszeit organisatorische Probleme verursacht werden, der Betriebsablauf gestört ist oder die Arbeitssicherheit gefährdet wird, liegen wichtige Gründe vor. Solche Schwierigkeiten können insbesondere in kleineren Betrieben schnell auftreten, wenn eine Arbeitskraft von Vollzeit auf Teilzeit wechselt. Daher findet sich in § 8 des TzBfG eine weitere Voraussetzung, nach der ein Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen muss. In Kleinbetrieben haben Arbeitnehmer nach dem Gesetz keinen Anspruch auf eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit, sondern müssen dies individuell mit der Geschäftsleitung vereinbaren.

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Welche verschiedenen Teilzeitmodelle bieten sich an?

Neben der Möglichkeit, mit „Teilzeit Classic“ jeden Tag der Arbeitswoche verkürzt zu arbeiten, gibt es weitere Arbeitszeitmodelle. Im Rahmen von „Teilzeit Vario“ können Arbeitnehmer an zwei Tagen in der Woche voll arbeiten und an einem weiteren Tag halbtags. Dadurch kommen 20 Wochenstunden zusammen und es bleiben insgesamt mehr freie Tage. Mit „Teilzeit Invest“ schaffen sich Angestellte für die Zukunft mehr Freiräume, indem sie Vollzeit arbeiten und sich für Teilzeit bezahlen lassen. Dadurch erhöhen sie das Plus auf ihrem Arbeitszeitkonto und können später eine Auszeit nehmen, etwa um eine längere Reise zu unternehmen. Abzugrenzen sind diese Teilzeitmodelle von kapazitätsorientierter, variabler Arbeitszeit (kurz KAPOVAZ). Bei diesem Modell verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, seinem Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung zu stehen. Diese Vereinbarung verschafft zwar dem Betrieb ein hohes Maß an Flexibilität, ist für den Angestellten jedoch unter Umständen nachteilig.

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