Beschreibung im Lexikon
Unfallversicherung
Otto von Bismarck führte die Unfallversicherung als weitere Säule des Sozialversicherungssystems ein – nach der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zu den anderen sozialen Absicherungen ist der Arbeitgeber bei der Unfallversicherung für die Begleichung der Beiträge zuständig. Die Versicherung dient als Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter, wobei die Pflicht zur Absicherung besteht.
Die Unfallversicherung im Überblick
Das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs definiert als gesetzliche Grundlage die Aufgaben der Pflichtversicherung. Demnach zählen zu den Hauptaufgaben der Sozialversicherung- die Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,
- die Wiederherstellung der Gesundheit im Versicherungsfall und
- die Entschädigung von Versicherten und Hinterbliebenen.
- Kinder während des Besuchs einer Tageseinrichtung,
- Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuchs,
- Studierende,
- in einem Ehrenamt tätige Personen,
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit arbeiten und
- häusliche Pflegepersonen