Der Widerruf ist ein Recht, das Verbrauchern bei bestimmten Rechtsgeschäften zusteht. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so wird der geschlossene Vertrag aufgehoben und er gewährt die bereits erbrachten Leistungen zurück (z. B. Rücksendung einer im Internet bestellten Ware). Hierbei muss er keine Gründe nennen.
Definition: Wann ein Widerrufsrecht besteht
Natürlich besteht nicht bei jedem Rechtsgeschäft ein Widerrufsrecht. Verbraucher können sich auf dieses Recht nur dann berufen, wenn eine dieser Vertragsformen vorliegt:
- Fernabsatzverträge: Der Kunde und der Händler sind körperlich nicht anwesend, beispielsweise bei einem Einkauf im Onlineshop, einer Katalogbestellung oder beim Teleshopping.
- Haustürgeschäfte: Der Händler besucht den Kunden in seinem privaten Umfeld (z. B. Wohnung, Arbeitsplatz, Kaffeefahrten) und schließt dabei einen mündlichen Vertrag.
- Abschluss von Versicherungen: Unabhängig davon, wie ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, gilt immer ein Widerrufsrecht.
- Darlehensvertrag: Solange der Vertrag noch nicht notariell beurkundet wurde, besteht ein Widerrufsrecht.
- Vereinbarung über Ratenlieferungen: Das Rechtsgeschäft dreht sich um eine Sache, die in mehreren Teilen ausgeliefert wird.
- Fernunterrichtsvertrag: Bei Verträgen über die Erteilung von Fernunterricht besteht generell ein Widerrufsrecht.
Tipp:
Für jede Aufgabe die richtige Funktion – Kaufmännische Software jetzt kostenlos testen
Widerrufsrecht: Fristen und Entstehung
Die Widerrufsfrist läuft im Regelfall an, wenn der Verbraucher den Vertrag unterschrieben bzw. wirksam abgeschlossen hat. Alternativ beginnt sie spätestens, wenn er die Ware bekommen hat. Aber: Versäumt es der Händler, den Kunden ausdrücklich über sein Widerrufsrecht zu unterrichten, läuft die Frist nicht an. Erst spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall.
Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 355 BGB). Bei der Berechnung des Fristendes wird der Tag des Beginns nicht mitgerechnet. Liegt das Fristende auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.
Beispiel:
Am 26. November erhält der Kunde die Ware. Am 27. November beginnt die Widerrufsfrist. Die 14-Tages-Frist endet am 10. Dezember. Da es sich dabei um einen Samstag handelt, hat der Kunde bis zum darauffolgenden Montag, den 12. Dezember, Zeit für seinen Widerruf.
Widerrufsrecht ausschließen: nur in speziellen Fällen
Es gibt einige besondere Situationen, in denen der Händler das dem Verbraucher gesetzlich zugesicherte Widerrufsrecht ausschließen kann, zum Beispiel:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z. B. individuelle Visitenkarten, ein maßgeschneiderter Anzug, ein graviertes Produkt)
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (z. B. Softwaredownloads, geöffnete Kontaktlinsen, getragener Piercingschmuck, Erotikspielzeug)
- Schnell verderbliche Waren oder Produkte mit überschrittenem Verfallsdatum (z. B. Milchprodukte, Eier, Obst, Gemüse, Fleisch, Schnittblumen)
- Entsiegelte Datenträger (Software, Audio- und Videoaufzeichnungen)
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte
Der Gesetzgeber zieht hier sehr enge Grenzen. Wird ein Produkt beispielsweise nur individualisiert, lässt sich aber bei einem Widerruf ohne erhöhten Aufwand an andere Kunden verkaufen, so kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden.