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Wirtschaftsplan

Beschreibung im Lexikon

Wirtschaftsplan

Zu Beginn eines Wirtschaftsjahres oder einer Wirtschaftsperiode erstellen Unternehmen einen Wirtschaftsplan. Dieser enthält die operativen Ziele des Unternehmens, wobei die Zielerreichung und die Mittel zur Zielerreichung im Fokus stehen. Unter Umständen ist die Planung auf mehrere Jahre verteilt. In größeren Unternehmen kann die Erstellung des Wirtschaftsplans von mehreren Abteilungen vorgenommen werden, die Teilpläne werden nach Abschluss durch das Controlling zusammengefasst. Abhängig von der Art des Unternehmens gibt der Wirtschaftsplan Auskunft über

  • Absatzplanung
  • Produktionsplanung
  • Einkaufsplanung
  • Investitionen
  • Benötigtes Kapital
  • Personal
  • Rentabilität
  • Liquidität
  • Finanzierung
  • Geplante Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)

Für die einzelnen Positionen werden im Wirtschaftsplan bestimmte Sollzahlen vorgegeben, die im Laufe des Jahres mit den erreichten Istzahlen verglichen werden. Dabei sollten auch die Prioritäten genau definiert werden, denn unter Umständen ist die Anpassung einzelner Teilplanungen erforderlich, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Eine entsprechende Software unterstützt bei der Erstellung des Wirtschaftsplans und der regelmäßigen Prüfung der Zielerreichung. Kommt es zu erheblichen Abweichungen während der Wirtschaftsperiode, kann eine Änderung des Plans erfolgen.

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Inhalte des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan besteht aus verschiedenen Teilen, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Vorbericht
  • Plan-GuV-Rechnung
  • Planbilanz
  • Kapitalflussrechnung
  • Investitionsplan
  • Personalplan

Im Vorbericht stellt das Unternehmen sich in der Regel kurz vor und gibt einen Einblick in die Tätigkeitsfelder der Firma. Neben einem Bericht über die Ertragslage beinhaltet der Vorbericht die Umsätze, Leistungen und Kosten und gibt Aufschluss über die Unternehmensentwicklung in den kommenden Jahren. Angaben zur Vermögens- und Kapitalstruktur sind ebenso wie die Liquiditätslage des Unternehmen Gegenstand des Wirtschaftsplans. Mit der Plan-GuV ermitteln Unternehmen auf Basis der Planzahlen den Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres. Dabei werden die Werte mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. In der Planbilanz sind die geplanten Veränderungen in der Bilanzstruktur des Unternehmens enthalten. Geplante Kreditaufnahmen oder Investitionen sind Teil der Planbilanz, die ebenfalls mit den Werten des Vorjahres verglichen wird. Auskunft über Zahlungsströme gibt die Kapitalflussrechnung, während der Investitionsplan eine Übersicht über geplante Ausgaben und deren Finanzierung beinhaltet. Der Personalplan zeigt die Mitarbeiterentwicklung für die Wirtschaftsperiode auf und gibt Auskunft über geplante Veränderungen in den einzelnen Unternehmensbereichen.

Wirtschaftsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Nicht nur Unternehmen erstellen einen Wirtschaftsplan, auch das deutsche Wohnungseigentumsgesetz sieht eine entsprechende Erstellung vor. Einnahmen und Ausgaben gemeinschaftlich verwalteten Eigentums einer Wohnungseigentümergesellschaft werden hier für das kommende Geschäftsjahr zusammengestellt. Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Wirtschaftsplan, auf dessen Grundlage sich die Höhe der Wohngeldzahlungen für die einzelnen Wohnungseigentümer ergibt. Die ordnungsgemäße Verwaltung und die Verpflichtung zur Erstellung des Wirtschaftsplans regelt § 28 WEG. Mit einer entsprechenden Software, die speziell auf die Anforderungen einer Hausverwaltung zugeschnitten ist, wird die Erstellung der Planung deutlich erleichtert.

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