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Lohnwegweiser 2017: Diese gesetzlichen Änderungen müssen Sie beachten

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Lohnwegweiser 2017: Alle gesetzlichen Änderungen auf einen Blick!

Alle Jahre wieder: Zum Jahreswechsel herrscht in Sachen Lohnabrechnung Termindruck – und das liegt nicht etwa an mangelnder Organisation oder fehlender Planung. Der Grund sind vielmehr die gesetzlichen Änderungen zum neuen Jahr und die anstehenden Abgabefristen. Neben den monatlichen Meldungen müssen Sie jetzt auch die Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen vorbereiten. Zudem gilt es, die Lohnbuchhaltung auf die Änderungen im neuen Jahr umzustellen.

Der Mindestlohn mit Auswirkungen (auch) für Minijobber

Der 1. Januar markiert generell das Datum, an dem zahlreiche Gesetze und Verordnungen wirksam werden. Zudem treten neue Bemessungsgrenzen, Beitragssätze und Rechengrößen in Kraft. So auch 2017! Die bekannteste Änderung ist dieses Mal sicherlich das Mindestlohngesetz. Arbeitnehmer müssen künftig wenigstens 8,84 Euro pro Stunde verdienen. Das hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere auch für die beliebten und weitverbreiteten Minijobs. Durch den höheren Stundenlohn können Ihre Mitarbeiter nämlich leicht über die Grenze von 450 Euro rutschen – und so ungewollt sozialversicherungspflichtig werden.

Lohnwegweiser für Gründer und Kleinunternehmer

Was Sie in der Lohnabrechnung 2019 beachten müssen

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Angepasste Beitragsbemessungsgrenzen: Sozialversicherung richtig abführen

Doch es gibt auch weniger medienwirksame Änderungen, die für Ihre Arbeit im Lohnbüro aber mindestens genauso wichtig sind: Dazu zählen in erster Linie die steigenden Einkommensobergrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch das maximale Bruttogehalt, bis zu dem Arbeitnehmer pflichtversichert sind, wird angehoben. Die neuen Werte müssen Sie unbedingt berücksichtigen, um die Sozialversicherungsabgaben korrekt zu berechnen und abzuführen. Denn falsche Meldungen an die Sozialkassen können zu hohen Verlusten und Nachzahlungen führen.

Änderungen rund um die Lohnsteuer

In Bezug auf die Lohnsteuer bleiben die Sachbezugswerte für freie Unterkunft zwar gleich, die für freie Verpflegung steigen jedoch – und zwar auf 241 Euro pro Monat. Zudem liegt die Grenze für die monatliche Lohnsteuermeldung künftig nicht mehr bei 4.000 Euro, sondern bei 5.000 Euro.

Doppelte Arbeit – das neue, digitale Meldeverfahren

Eine wichtige Neuerung betrifft zudem das Lohnnachweisverfahren. Demnach übermitteln Sie die Daten nach wie vor in Papierform an die gesetzlichen Unfallversicherungen. Zusätzlich müssen Sie die Angaben aber auch elektronisch melden. Erst wenn sich das digitale Vorgehen nach zwei Jahren bewährt hat, wird der Papierlohnnachweis endgültig abgeschafft.

Neuerungen auch für Rentner & Leiharbeiter

Änderungen gibt es darüber hinaus bei der Beschäftigung von Mitarbeitern mit vorgezogener Altersvollrente. Sie sind künftig bis zum Erreichen des Regelalters rentenversicherungspflichtig. Dafür entfällt ab der entsprechenden Altersgrenze der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung. Auch bei Leiharbeitern gibt es Neues zu beachten: Sie dürfen maximal 1,5 Jahre in Ihrem Unternehmen beschäftigt bleiben; nach spätestens neun Monaten müssen Sie das Gehalt dem Ihrer Stammbelegschaft anpassen.

Weitere Änderungen betreffen den Tageslohn von kurzfristig beschäftigten Mitarbeitern, die Anforderung von Betriebsnummern sowie den Mutterschutz.