HR-Management und Lohnbuchhaltung

Neuerungen bei der Gleitarbeit: Das ändert sich beim Midijob

Leute in Bar.

Achtung Änderungen! Für Arbeitgeber und Angestellte gibt es zur Jahresmitte Neuregelungen beim Midijob. Hier hat sich inhaltlich und sprachlich am 1. Juli 2019 einiges geändert. Was neu ist und was Sie als Unternehmer beachten müssen, erfahren Sie hier.

Midijob – was ist das noch mal? Kurz gesagt: Midijobber sind all jene fest angestellten Teilzeitkräfte, die mehr als 450 Euro verdienen (also keine Minijobber mehr sind), aber eine bestimmte Verdienstschwelle nicht überschreiten. Ein weiteres Merkmal der Midijobber: Sie zahlen teilweise verringerte Sozialabgaben. Das bewahrt Geringverdiener davor, sofort die kompletten Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen zu müssen, sobald sie ein wenig mehr als 450 Euro verdienen. Bei den Midijobs nimmt die Abgabenlast langsam zu, je höher der Verdienst wird. Das heißt, sie steigt allmählich von 11 auf bis zu 21 Prozent an.

Seit Anfang Juli gilt: 1.300 statt 850 Euro!

Neu ist bei den Midijobs, dass die Verdienst-Obergrenze ab dem 1. Juli angehoben wurde. Sie liegt jetzt bei 1.300 Euro monatlich, zuvor durfte sie 850 Euro nicht überschreiten. Die Absicht dahinter ist, mehr Menschen mit geringeren Einkommen stärker zu entlasten. Durch die Anhebung der Obergrenze profitieren also zusätzliche Arbeitnehmer von den günstigeren Sozialabgaben der Midijobs. Nämlich all jene, die derzeit (knapp) über 850 Euro, aber unter 1.300 Euro verdienen. Für Sie als Unternehmer ist das natürlich eine essenzielle Information, damit Sie Ihre Arbeitnehmer richtig entlohnen und kategorisieren.

Licht und Schatten

Es gibt aber auch kritische Stimmen zu dieser Neuregelung. Etwa, dass damit nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zwar tatsächlich ca. zwei Drittel der unteren und mittleren Einkommensgruppen entlastet werden, die Ersparnis für den einzelnen Arbeitnehmer aber gar nicht so groß sei. Das DIW Berlin rechnet vor: Bei einem Bruttolohn von 850 Euro flössen demnach maximal 23,23 Euro mehr auf das Konto eines Berufstätigen. Im Durchschnitt liege die Entlastung bei 17 Euro. Problematisch sei zudem, dass etwa ein Drittel der Entlastungen bei eher wohlhabenden Haushalten ankomme – also bei Haushalten mit einkommensstarken Ehepartnern, bei Vermögenden oder bei Gutverdienern, die nebenberuflich im Midijob-Bereich tätig sind.

Kritiker befürchten außerdem, dass die neue Midijob-Regelung für viele Arbeitnehmer zur Teilzeitfalle werden könnte, weil der Anreiz sinke, sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Das könnte unter anderem prekäre Teilzeitsituationen fördern und somit ein falscher Anreiz im Niedriglohnsektor sein.

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Weniger Einkünfte in der Rentenkasse, mehr Teilzeit

Das DIW Berlin weist zudem darauf hin, dass nach seinen Berechnungen künftig pro Jahr 400 Millionen Euro weniger in die Rentenkasse kämen. Dem stünden rund 100 Millionen Euro Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer gegenüber – eine beträchtliche Diskrepanz von jährlich 300 Millionen Euro, die der Staat zu tragen habe. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ergänzt, dass die Neuregelung die Beitragszahler ungleich behandle, weil dadurch Vollzeitbeschäftigte die Renten von Menschen subventionieren würden, die weniger arbeiten.

Der Mittelwert zählt

Beim veränderten Umgang mit dem Midijob ist für Sie Folgendes wichtig zu wissen: Die Verdienst-Obergrenze ist ein Durchschnittswert. Es ist also durchaus möglich und auch üblich, dass ein Arbeitnehmer einige Monate lang mehr als 1.300 Euro verdient, wenn er dafür in den anderen Monaten entsprechend weniger einnimmt. Diese Bestimmung betrifft vor allem saisonabhängige Jobs, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Bauwesen. Daher werden sämtliche einmaligen und laufenden Einnahmen, die ein Arbeitnehmer in den kommenden zwölf Monaten erwartet, zusammengerechnet und durch zwölf dividiert. Auch das Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Einkünfte aus anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen müssen hier eingerechnet werden. Liegt der ermittelte Durchschnittswert zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro, so handelt es sich um einen Midijob. Die Berechnung erfolgt bei Beschäftigungsbeginn und immer dann, wenn sich die Arbeitsverhältnisse dauerhaft ändern.

Wandel auch in der Sprache

Es gibt auch neue Begrifflichkeiten. Sprach man bisher von der „Gleitarbeit“ oder „Gleitzone“, so benutzt man jetzt für die Verdienstspanne der Midijobs den Begriff „Übergangsbereich“.

Auswirkungen auf die Rentenversicherung

Bisher erwarben Midijobber in der Regel nur geringe Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit den Neuregelungen aber erheblich. Obwohl nämlich die Arbeitnehmerbeiträge für Midijobber reduziert werden, wird der Rentenanspruch so berechnet, als würden die vollen Beiträge gezahlt – eine spürbare Besserstellung für Midijobber. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert, dass vor allem in Teilzeit arbeitende Frauen von dieser Neuerung profitieren werden.

Unternehmer müssen diese Neuerung beachten

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich bei der Beitragspflicht nichts. Sie müssen auch weiterhin Ihren Anteil für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dieser beträgt – unabhängig von den Zahlungen Ihrer Midijobber – die Hälfte der Summe, die sich auf der Berechnungsbasis des erzielten Einkommens ergibt. Sie melden Ihre Angestellten wie bisher bei den vier Trägern der Sozialversicherung an. Aber Achtung bei der Rentenversicherung! Hier melden Sie künftig pro Midijobber zwei Entgelte an: das tatsächlich erzielte und das beitragspflichtige Entgelt.

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