Einkauf & Beschaffung

Social Compliance per Gesetz: Was bedeutet das?

Der Begriff Compliance wird das Jahr 2021 für Unternehmen nachhaltig prägen – und zwar auf Basis zweier Gesetze. Zum einen wird aktuell über den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes beraten, welches Unternehmen mehr als bisher dazu anhält, sich aktiv um eine Unternehmenskultur zu bemühen, die ausschließlich auf Rechtschaffenheit beruht. Zum anderen wurde Anfang März 2021 das Lieferkettengesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dieses Gesetz ist die deutsche Antwort auf die Frage nach Social Compliance.

Unterschied zwischen Compliance und Social Compliance

Compliance beschreibt eine gelebte Kultur der Rechtschaffenheit in Unternehmen. Formal handelt es sich dabei um ein unternehmenseigenes Regelwerk, das beispielsweise Korruption wirksam eindämmen soll. Ein auch im rechtlichen Sinne relevantes Compliance Management zieht sich durch alle Bereiche des Unternehmens von der Kantine bis zur Geschäftsführung. Gearbeitet wird nach dem Prinzip: vorbeugen, aufdecken und reagieren, ggf. verändern.

Social Compliance geht einen Schritt weiter. Hierbei soll sich das Bewusstsein für die Verantwortung als Unternehmen auch auf alle Liefer- und Vertriebsketten ausdehnen. Im Wesentlichen geht es um Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der jeweiligen Mitarbeiter bis in die Bereiche Gesellschaft und Umwelt vor Ort. Angesichts zunehmend globaler Vernetzung und internationaler Einflussmöglichkeiten der Wirtschaft auf einzelne Länder und sogar Regierungen, bekundeten immer mehr Menschen, dass unternehmerische Verantwortung nicht mehr nur einer freiwilligen Selbstverpflichtung ohne staatliche Sanktionsmöglichkeiten überlassen werden kann.

Nein, der Markt regelt nicht alles – das beinhaltet das Lieferkettengesetz

Die einen sagen, das sei gar nicht seine Aufgabe, die anderen sagen, das könne er auch gar nicht leisten. Letztlich wurde das Lieferkettengesetz Realität, weil nicht genügend Unternehmen bereit oder in der Lage waren, Social Compliance systematisch und nachhaltig einzurichten. Ein nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sah 2016 eine Frist von vier Jahren vor, nach der man überprüfen wollte, ob freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen ausreicht, ein entsprechendes Gesetz überflüssig zu machen. Die Maßgabe: Mindestens 50 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollten bis Mitte 2020 die entsprechenden Kriterien erfüllen. Es wurden knapp 18 Prozent erreicht.

Der Kompromiss, der dem jetzt verabschiedeten Gesetz zugrunde liegt, sieht wie folgt aus:
Ab Januar 2023 müssen sich deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten an das Lieferkettengesetz halten. Ein Jahr danach müssen sich alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern anschließen. Damit werden etwa 3.500 Firmen zur Social Compliance verpflichtet sein.

In der Praxis bedeutet das: Diese Unternehmen müssen jeden Lieferanten und Dienstleister überprüfen. Wer von denen die im Gesetz aufgezeigten Grundlagen nicht erfüllt, muss bewertet und ggf. ersetzt werden. Natürlich ist jedem klar, dass es beispielsweise nicht nur direkte Lieferketten und nicht nur unmittelbare Zulieferer gibt. Deswegen sind hier nur direkte, unmittelbare Partner gemeint.

Bei Verstößen ihrer Lieferanten und Dienstleister können Unternehmen zwar nicht zivilrechtlich belangt werden. Allerdings drohen erhebliche Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Zuständig für die Überwachung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Befürworter und Kritiker des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz stellt sich im europäischen Vergleich fortschrittlich dar. Der Gegenwind im eigenen Land ist nicht gering. Hier sind vor allem Wirtschaftsverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Industrieverband BDI und der Handelsverband HDE zu nennen, in der Bundesregierung repräsentiert von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Allerdings tauchten im Vorfeld bei den Befürwortern einer gesetzlichen Lösung neben zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller auch Unternehmen auf, die den ein oder anderen vielleicht überraschen, darunter: BMW, Daimler, Nestlé, REWE, Ritter Sport, Tchibo und Vaude.

An vielen Argumenten pro und contra Lieferkettengesetz und damit verbindlicher und sanktionierbarer Social Compliance hat sich auch im Nachgang nicht viel geändert.
Die Befürworter sehen dadurch beispielsweise eine reelle Chance, Zwangs- und Kinderarbeit zu begrenzen bzw. zurückzufahren. Ende März 2021 führte Minister Müller aus, dass derzeit weltweit mehr als 70 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssten. Die Corona-Pandemie ist ein zusätzlicher Treiber und es sei allein deswegen mit weiteren hunderttausend zusätzlichen zwangsverpflichteten Kindern zu rechnen.

Natürlich haben solche Argumente in der Öffentlichkeit immer einen emotionalen Vorteil gegenüber Hinweisen etwa auf eine durch solche Gesetze zunehmende Bürokratisierung, Mehrarbeit, Umsatzeinbrüche bis hin zur Aufgabe von Unternehmen. Standpunkte, deren reale Hintergründe keinesfalls geleugnet werden können.

Rückverfolgbarkeit in der Praxis: Wie Sie das Thema Rückverfolgbarkeit durch transparente Lieferketten zur Risikominimierung einsetzen können und welche Rolle moderne Software dabei spielen kann, lesen Sie in diesem Beitrag zur IDC-Studie in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie.