Recht, Steuern und Finanzen

Wann tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft?

FAQ DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Nach der darin geregelten Übergangsfrist

kommt sie allerdings erst zwei Jahre nach Inkrafttreten zur Anwendung. Das bedeutet, dass sie ab 25. Mai 2018 für alle gilt. Ihre Einhaltung ist ab diesem Zeitpunkt durch die EU-Datenschutzaufsichtsbehörde und die zuständigen Gerichte überprüfbar.

Die zweijährige Übergangsfrist sollte von Unternehmen dringend zur Anpassung ihrer Prozesse und Workflows genutzt werden, da EU-Datenschutzbehörden mit dem Eintritt der Geltung im Mai 2018 Sanktionen verhängen können, wenn die Vorgaben der DSGVO nicht oder nicht ausreichend umgesetzt wurden. Die DSGVO konkretisiert viele schon bisher geltenden Normen, harmonisiert die nationalen Datenschutzgesetze und verschärft einige Tatbestände, die die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten betreffen.

Wenn Sie als Geschäftsführer, CIO, HR-Manager oder Leiter des Finanz- und Rechnungswesens bisher noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der EU-DSGVO eingeleitet haben, sollten Sie jetzt damit starten. Denn nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom aus September 2017 ergab, dass bis dahin erst 13 Prozent der Unternehmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet hatten. Von den 13 Prozent meinen sogar nur 19 Prozent, dass sie mit der Umsetzung der neuen Bestimmungen in ihrem Betrieb bis zum Stichtag fertig würden.
Die Uhr tickt also für Unternehmen. Damit Sie bis zum Stichtag 25.05.2018 richtig vorbereitet sind, stellen wir Ihnen umfassende Materialien zu Informationszwecken zusammen: In unserem E-Book sowie unseren praktischen Checklisten für Geschäftsführer, HR- und FiBu-Manager finden Sie alles, um gut vorbereitet der neuen Datenschutz-Grundverordnung entgegen zu sehen.