Recht, Steuern und Finanzen

Was ist unter „Betroffenenrechte“ im Rahmen der DSGVO zu verstehen?

FAQ DSGVO

Schon jetzt räumt beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz den Dateninhabern umfassende Rechte an ihren Daten ein: Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Betroffenen darüber zu unterrichten, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

Durch die DSGVO werden diese Auskunftspflichten der Unternehmen maßgeblich erweitert und den Dateninhabern bzw. den Betroffenen zusätzliche Rechte zugesprochen, über die sie unaufgefordert zu informieren sind.

Betroffene haben unter anderem das Recht

  • sich bei Aufsichtsbehörden (bspw. dem Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten) zu beschweren
  • jederzeit ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen
  • auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen
  • auf Korrektur und Löschung („Vergessen werden“), wenn Daten an Drittparteien weitergeleitet oder wenn Daten automatisiert verarbeitet werden und eine Profilierung vorgenommen wird
  • bestimmten Arten der Verarbeitung einzeln zu widersprechen, bei Direktmarketing oder ebenfalls bei automatisierter Verarbeitung bzw. Profilierung.

Außerdem sind die Dateninhaber von dem jeweiligen Datenverarbeiter darüber zu unterrichten, wie lange die persönlichen Daten gespeichert werden. Des Weiteren muss ihnen der bestellte Datenschutzbeauftragte genannt werden.

All diese Informationen müssen Unternehmen den Betroffenen schriftlich mitteilen und sich die Kenntnisnahme bescheinigen lassen. Online kann dies durch eine Checkbox erfolgen, die angeklickt werden muss.

Weitere Fragen & Antworten zur EU DSGVO finden Sie unter unserem Tag „FAQ-DSGVO