Recht, Steuern und Finanzen

Welche Änderungen ergeben sich mit der DSGVO für Werbemaßnahmen?

FAQ DSGVO

Viele Änderungen, die mit der EU Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in Kraft treten, betreffen insbesondere auch Werbemaßnahmen, wie z.B. das Kopplungsverbot.

Eine wichtige Änderung betrifft beispielsweise die Form der Einwilligung für Marketingkommunikation. Hier definiert die neue Regelung, dass eine eindeutige und bestätigende Handlung nachgewiesen werden muss. Stillschweigen oder bereits angekreuzte Einwilligungen zur Kommunikation in Kontaktformularen sind damit keine ausreichende Grundlage.

Was ist unter Kopplungsverbot zu verstehen?

Einwilligungen dürfen außerdem nicht mit Dienstleistungen gekoppelt sein, beispielsweise indem die Einwilligung zur Voraussetzung gemacht wird um einen Dienst nutzen zu können (sogenanntes Kopplungsverbot).

Ebenso wichtig ist, dass Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben müssen, der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Auch dies darf die Zugänglichkeit eines Service dann nicht beschränken.