Recht, Steuern und Finanzen

Wie formuliert man eine Gutschrift?

Kostenlose Vorlagen – Gutschrift Rechnungen stellt fast jeder aus – es gibt teilweise jedoch erhebliche […]

1 Minuten zu lesen

Rechnungen stellt fast jeder aus – es gibt teilweise jedoch erhebliche Unsicherheiten, was den Begriff der Gutschrift betrifft. Auf welchen Rechnungen darf das Wort stehen? Was hat es zur Folge, sollte der Begriff nicht korrekt eingesetzt worden sein? Wir wollen Licht ins Dunkel der Ungewissheit bringen.

Gutschrift

Gutschrift

Rechnungen stellt fast jeder aus – es gibt teilweise jedoch erhebliche Unsicherheiten, was den Begriff der Gutschrift betrifft. Wir wollen Licht ins Dunkel der Ungewissheit bringen.

Vorlage laden
Sage Office

Im ersten Fall, der umsatzsteuerlichen Gutschrift, handelt es sich um eine Gutschrift im eigentlichen Sinn. Sie bezeichnet einen Beleg, bei dem der Leistungsempfänger (Kunde) für den Leistungserbringer (Lieferant) eine „Gutschrift” oder eine „Belastung” erstellt. Diese Rechnungen müssen seit dem 01. Januar 2014 vom Gesetzgeber aus zwingend das Wort „Gutschrift” enthalten; diese Form der Abrechnungsmöglichkeit muss zudem zuvor zwischen den Parteien eindeutig abgesprochen und vereinbart werden. Diese Vereinbarung sollte daher mit einem Satz in der Rechnung erwähnt werden. Anwendungsfälle aus der Praxis für die Rechnungsstellung via Gutschrift sind beispielsweise Provisionsabrechnungen von Handelsvertretern oder Leistungserbringungen von Freelancern.

Die zwingende Nennung des Wortes „Gutschrift” hat einen ernsten Hintergrund für den Aussteller solcher Rechnungen: Wird diese Pflichtangabe nicht gemacht, läuft der Aussteller Gefahr, keinen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Ansonsten muss auch eine Gutschrift alle klassischen Elemente einer Rechnung enthalten, um volle Gültigkeit beanspruchen zu können.

2026: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m

Newsletter abonnieren