Recht, Steuern und Finanzen

5 FAQ: Wie schreibe ich einen Kostenvoranschlag?

Vor einer Beauftragung für eine Leistung ist es sinnvoll, einem Kunden einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Darin werden zunächst alle Kosten und Aufwendungen aufgezeigt. Alle Angaben sind stets realistisch zu kalkulieren, auch wenn dieses Schreiben nicht bindend ist.

Ein Kostenvoranschlag ist deshalb nur bedingt verbindlich, da nicht immer der gesamte Aufwand aller Tätigkeiten abgeschätzt werden kann. Demnach ist er nur ein grober Richtwert für den Kunden. Wenn Sie allerdings die vorab kalkulierten Kosten und den Aufwand überschreiten müssen, ist dies nur um bis zu 20 % möglich. Der Kunde ist hierüber auf jeden Fall zu informieren.

Wer einen Kostenvoranschlag schreiben möchte, sollte sich an folgenden Tipps orientieren. Diese gelten im Übrigen auch für das Verfassen von Angeboten:

  • Welche Arbeiten sind in welchem Umfang auszuführen?
  • Welche Materialien sind sinnvoll und wie hoch fallen die Materialkosten aus?
  • Wie viel Arbeitszeit benötigen Sie und wie hoch fallen die Arbeitskosten aus?
  • Welche Zusatzkosten entstehen, beispielsweise für Anfahrten oder Lieferungen?
  • Für welchen Zeitraum gilt der Kostenvoranschlag?

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