Digitale Transformation

Wenn Bürokratiemonster auf Stollen trifft

Mann knetet Teig

Stollen-Muffin sind der Verkaufsrenner der Muffin-Factory. Quelle: Muffin Facory

Stollen-Muffin sind der Verkaufsrenner der Muffin-Factory. Quelle: Muffin Factory

In Deutschland gibt es viele Regeln, Vorschriften und Gesetze. Das ist per se nicht schlecht. Doch manchmal ist deren Sinn nicht ganz verständlich. So auch bei der Geschichte, die uns der Jungunternehmer Patrick Meinel diese Woche erzählte. Er musste rund 1.000 Euro zahlen, weil Original Dresdner Stollen nun mal kein Original Dresdner Stollen Muffin sein darf. Auch nicht, wenn es von einem Dresdner Bäcker nach Original-Rezept mit Stollen-Lizenz gebacken wird. Wer hätte das gedacht? Meinel jedenfalls nicht.

Muffins der besonderen Art

Patrick Meinel ist Gründer und Inhaber der Muffin Facotry. Quelle: Muffin Factory

Patrick Meinel ist Gründer und Inhaber der Muffin Factory. Quelle: Muffin Factory

Doch was genau ist passiert? Patrick Meinel hat im Oktober dieses Jahres sein Studium abgeschlossen. Nebenher betreibt er schon seit vier Jahren sein eigenes Geschäft: die Muffin Factory.

Zuckrig süß, limettig-frisch oder auch mit der einen oder anderen Umdrehung, aber immer 100% Bio und handgemacht: Das unterscheidet Meinels Muffins von denen im Supermarkt.

„Auch die Verpackung ist mir wichtig. Einfach ein dünner Karton oder Plastik, das kommt nicht in Frage“, berichtet der Muffin-Macher. Ob als Geschenk, für die Firmenfeier oder um sich selbst etwas zu gönnen, sind die Muffins perfekt geeignet. Besonderer Renner: Der Stollen-Muffin. Seit 3 Jahren gibt es ihn schon. Gerade in der Vorweihnachtszeit ist er sehr beliebt. Echter Stollenteig mit Puderzucker. Nur eben nicht in Stollenform, sondern als kleiner Muffin.

Stollen bleibt Stollen

Für den Schutzverband Dresdner Stollen e.V. darf das allerdings nicht sein. Selbst wenn der Dresdner Bäcker Innungsmitglied ist und den Teig nach Originalrezept herstellt. Ob es dem Image schadet, wenn ein Stollen ein Muffin wird, bleibt fraglich. Fakt ist aber, dass der Verband Patrick Meinel anwaltlich abgemahnt hat. Original Dresdner Stollen – so dürfen auch nur echte Stollen bezeichnet werden. Muffins nicht. Eine Strafe von 1.044 Euro gab es noch oben drauf. Mit dem Geld hätte der Selbstständige lieber Werbung für sein noch junges Geschäft gemacht.

„Ich habe es mit meinem Anwalt besprochen und leider gibt es keine Chance der Strafe zu entgehen“, sagt Meinel. Jetzt verkauft er sein Backwerk nur als „Stollen-Muffin“. Entmutigen lassen will er sich nicht. „Natürlich ärgert es mich, dass ich gleich in so eine Falle hineingetappt bin und dass die Vorschriften in Deutschland so streng sind, aber ich mache weiter.“

Von Jennifer Dreher