Der Arbeitszeugnis-Baukasten 

Kerstin Geßner
Kerstin Geßner war bis März 2022 bei Sage tätig und kennt die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden aus über 15 Jahren Vertriebserfahrung genau. Ihr Fokus liegt darauf, Gründern und Selbständigen ideale Lösungen zu bieten, die alle Anforderungen kleiner Unternehmen optimal erfüllen.
Skonto gewähren – ja oder nein?

Ein Zeugnis zu verfassen kann für Arbeitgeber eine dornige Angelegenheit sein. Mit dem Arbeitszeugnis-Baukasten wird die Aufgabe zum Vergnügen.

Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter beschäftigt, muss er diesem früher oder später ein Zeugnis ausstellen. Nicht nur Vollzeitkräfte, auch Minijobber und Praktikanten haben einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Arbeitszeugnis

Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter beschäftigt, muss er diesem früher oder später ein Zeugnis ausstellen. Nicht nur Vollzeitkräfte, auch Minijobber und Praktikanten haben einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.

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Diese Art der Codierung darf aber auch nicht zu weit getrieben werden. Denn das Gesetz legt fest, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und darin keine geheim kodierten, nicht mehr mit dem gesunden Menschenverstand erfassbaren Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden dürfen.

Durch diesen Dschungel spannungsreicher Anforderungen zu navigieren und sich sowohl an das Gesetz zu halten als auch dem zukünftigen Arbeitgeber des scheidenden Mitarbeiters gegenüber fair zu bleiben, ist gerade für Zeugnisaussteller in kleinen Unternehmen (die ja meist keine Personalabteilung haben) nicht ganz einfach. Mit unserem kostenlosen Arbeitszeugnis-Baukasten als Orientierungshilfe können Sie sich das Leben jedoch einfach machen. Laden Sie unseren Zeugnisbaukasten jetzt herunter!

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