Diese Unternehmenssteuern sind für Startups und Einzelunternehmer wichtig
Vater Staat hält immer die Hand auf, wenn Unternehmen Geld verdienen. Ob millionenschweres Aktienimperium oder kleiner Handwerksbetrieb, alle müssen Steuern zahlen. Die rechtlichen Grundlagen für die Unternehmensbesteuerung sind im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung verankert. Es gibt verschiedene Arten von Unternehmenssteuer, die von der Rechtsform des Betriebes abhängig sind. Die Höhe der Steuer muss das Unternehmen selbst ermitteln und abführen. Sie ergibt sich aus dem Umsatz und dem Gewinn des Betriebes.
Doppelte Buchführung oder EÜR?
An der unbeliebten Buchführung führt kein Weg vorbei. Generell müssen alle Gewerbetreibenden eine Buchhaltung führen, in der sie Einnahmen und Ausgaben erfassen sowie den Ertrag ermitteln. Je nach Unternehmen und Unternehmensgröße werden unterschiedliche Anforderungen an die Buchhaltung gestellt. Hierbei unterscheidet der Gesetzesgeber zwischen zwei Formen:
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Doppelte Buchführung
Weniger Bürokratie für die Kleinsten
Kleingewerbetreibende können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn sie weniger als 17.500,- Euro Gewinn im Jahr erzielen. Freiberufler und kleine Personengesellschaften müssen keine Bilanz erstellen. Sie sind Nutznießer der Einnahme-Überschuss-Rechnung und können auf einfachem Weg ihren Gewinn ermitteln. Bei Freiberuflern spielt die Höhe des Umsatzes und des Gewinns keine Rolle. Sie unterliegen immer der EÜR.
Leitfaden Unternehmenssteuern
Grundsätzlich unterscheidet das Steuerrecht zwischen drei grundlegenden Steuerarten: den Ertragssteuern, der Verbrauchssteuern und den Substanzsteuern. In unserem Leitfaden finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Unternehmenssteuern inklusive aller wichtigen Fristen, die es bei deren Zahlung zu beachten gilt.
Personengesellschaften haben die Wahl
Einzelunternehmer, der eingetragene Kaufmann und GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) haben grundsätzlich die Wahl zwischen EÜR oder Bilanzierung d.h. einer doppelten Buchführung. Dieses Wahlrecht gilt allerdings nur solange der Jahresumsatz die Grenze von mehr als 600.000 Euro nicht überschreitet oder der Jahresgewinn nicht über 60.000 Euro liegt.
Kapitalgesellschaften müssen doppelt verbuchen
Unternehmen, die im Handelsregister angemeldet sind sowie alle Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, UG oder AG) müssen unabhängig von Umsatz und Gewinn die doppelte Buchführung vornehmen. Sie sind dazu verpflichtete eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) zu erstellen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns.
Arten von Unternehmenssteuer
Der Gesetzgeber ist einfallsreich, wenn es um die Besteuerung von Betrieben geht.
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
Ab einem Jahresgewinn von 24.500,- Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Satz der örtlichen Gemeinde. Freiberufler müssen KEINE Gewerbesteuer bezahlen. - Körperschaftssteuer
Betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften und bezieht sich auf den Gewinn der Gesellschaft. Der Steuersatz ist dabei unabhängig von der Höhe des Gewinns und beträgt einheitlich 15 %. - Abgeltungssteuer
Dabei handelt es sich um keine direkte Steuer für die Gesellschaft. Allerdings muss das Unternehmen bei der Ausschüttung von Gewinnen diese direkt einbehalten. Nur Kapitalgesellschaften sind von der Abgeltungssteuer betroffen
Weitere Informationen finden Sie in unserem “Leitfaden Unternehmenssteuern“.
Keine Angst vor dem Zahlendschungel
Bevor Unternehmer vor Verzweiflung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, sollten sie lieber einen Steuerberater aufsuchen oder eine Buchhaltungssoftware verwenden. Dadurch bleibt der administrativer Aufwand in einem überschaubaren Rahmen. Über eine übersichtliche Buchhaltung freut sich nicht nur das Finanzamt. Gerade für Freiberufler und kleine Gewerbe ist es wichtig, stets ein Auge auf die betrieblichen Finanzen zu werfen, um möglichen Engpässen vorzubeugen. Unsere E-Book liefert Ihnen die wichtigsten Details im Überblick.