Digitale Transformation: Ist Ihre Buchhaltung fit für 2017?
Alle Jahre wieder stellen sich viele Unternehmer die Frage: Passt unsere Software eigentlich noch zu mir und der Firma? Schafft sie es noch, alle wichtigen Dinge schnell und zuverlässig umzusetzen? Kann Ihre Buchhaltungssoftware mit den Anforderungen des digitalen Zeitalters Schritt halten? Jetzt, kurz vor dem Jahreswechsel, ergibt sich beinah zwangsläufig eine gute Gelegenheit, um die […]
- Die letzte Übergangsfrist der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern (kurz: GoBD) endet am 01.01.2017. Das heißt, wenn Sie jetzt keine gesetzeskonforme Aufbereitung Ihrer Buchhaltung vorlegen können, geht Ihnen viel Geld verloren. Denn im Falle von Nichtkonformität werden steuerrelevante Beträge lediglich geschätzt.
- Ebenfalls zum Jahresende 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen laut „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ab. Das heißt, ab 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden , die Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Vorhandene digitale Kassen müssen spätestens bis Jahresende auf den geforderten technischen Stand aktualisiert werden.
- Für die Einkommensteuererklärung bleibt hingegen etwas mehr Zeit. Die Abgabefrist verlängert sich um zwei Monate. Das heißt: Statt wie bisher zum 31. Mai des Folgejahrs bleibt nun Zeit bis zum 31. Juli. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, brauchen die Unterlagen nun erst nach 14 Monaten anstelle von bislang 12 Monaten eingereicht zu werden.
- Der Verspätungszuschlag nach Fristablauf erhöht sich auf 0,25 Prozent der Steuerschuld je Monat – mindestens auf 10 Euro und höchstens auf 25.000 Euro.
- Belege wie beispielsweise Spendenquittungen müssen nur noch auf Anforderung an das Finanzamt weitergegeben werden.
- Das Einkommensteuerverfahren läuft künftig vollkommen automatisch ab. Dazu wird das ELSTER-Portal aufgerüstet, damit Belege genau wie Anträge und Einsprüche gegen den Steuerbescheid elektronisch versendet werden können. Ebenso erfolgt die Übertragung von Steuerbescheiden – das Einverständnis des betreffenden Steuerzahlers vorausgesetzt – dann auch digital.
- Und: Steuerprüfungen sollen sich in Zukunft an Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit orientieren. Im Bereich der Einkommensteuer werden sich Einzelfallprüfungen auf risikoreiche Sachverhalte beschränken – so die Absicht der Finanzbehörden.
- Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von bisher 8,50 Euro um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Kranken – und Pflegeversicherung werden erhöht. Auch bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen gilt es einiges zu beachten.
- Neu berechnet wurden zudem die Jahresarbeitsentgeltgrenzen, was sich auf die Versicherungspflicht auswirkt. Stolperfallen lauern auch bei der Berechnung des steuer- und beitragspflichtigen Entgelts der Mitarbeiter auf Basis der neuen Verpflegungsätze. Wer nicht aufpasst, kann hier schwerwiegende Fehler machen.
- Und schließlich gibt es auch beim Meldeverfahren an Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungs-Träger Neuigkeiten: Nämlich die Umstellung auf die digitale Weitergabe der Lohnentgeltdaten.